Juristische Kuriositäten
II Über Tiere, Menschen und ihre Missverständnisse
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Der Aufsatz beleuchtet Kuriositäten im deutschen Recht, und beginnt - getreu seinem Untertitel - im ersten Abschnitt mit den Rechtsverhältnissen der Tiere, leitet dann im zweiten Abschnitt zum Mensch-Tier-Verhältnis über, bevor es im dritten Abschnitt ganz um die (auch halben) Menschen geht. Der vierte Abschnitt schließlich beleuchtet ein besonders kurioses Missverständnis aus der Welt der Juristen.
Das Format des Beitrags orientiert sich an meinem Aufsatz "Juristische Kuriositäten – ein Spaziergang durch den Paragrafendschungel" (s.u.); stilistisch ergeben sich allerdings einige Abweichungen. Der Text richtet sich an juristische Fachleute und interessierte Laien. Wem er gefällt, der empfehle ihn weiter. Wem er nicht gefällt, der erhält meinen Autorenanteil an der Tantieme zurückerstattet. Damit handelt es sich um den wohl ersten juristischen Aufsatz mit Geld-zurück-Garantie!
I Ein Spaziergang durch den Paragrafendschungel
"Unter Juristen wird oft diskutiert, so manches Mal gar „gestritten“; sogar darüber, ob es „streitig“, „strittig“ oder „umstritten“ heißen muss, streiten Juristen bekanntlich. Doch viel zu selten nimmt man sich die Zeit, einmal entspannt durch den Paragrafendschungel zu spazieren. Nur eine Stunde im grünen Wald, um sich an hübscher Flora zu erfreuen, kuriosen Wildwuchs zu bewundern und die Atmosphäre aufzunehmen - recht modrig hier, gar duftig dort. Eine Glosse." [Einleitung zum Aufsatz]
Originaltexte
Interview vom 19.2.2009 NJW 2009, Heft 9, S. XIV-XVI
Aufsatz vom 5.3.2009 NJW 2009, Heft 11, S. 727-732 (BeckOnline)
Leserbrief vom 9.4.2009 NJW 2009, Heft 16, S. XX
Auswahl "Kuriose Gesetzestexte" Spiegel Online, 6.7.2009
Zit. in Steinhilper, Der Vertragsarzt - überreguliert oder noch geschützt? Der Vertragsarzt in seinen rechtlichen Bindungen, GesR 2009, S. 337 ff.
Zit. im Vorwort S. 10 f. zu Ottenberg, Komm. z. BezVG, Stand 31.12.2009
Leserstimmen (Auswahl)
- O., Diplomverwaltungswirt/Fachautor (Berlin), 17.12.2009
An Ihrem Aufsatz zu einem Spaziergang durch den Paragrafendschungel in NJW 11/2009, S. 727ff. habe ich mich sehr erfreut. Als Autor eines Kommentars [...] "musste" ich manches in meinem aktuellen Vorwort verwenden. Ich hoffe, meine virtuelle Leserschaft hat so viel Spaß bei diesem Auszug wie ich beim Studium des vollständigen Textes.
Ich gehe bei diesem Start der neuen Bundesregierung davon aus, dass die gesetzgeberischen Ergebnisse recht schnell in einen Fortsetzungsartikel Ihrerseits einmünden werden... - R., Jurastudentin (Heidelberg), 9.12.2009
Dein Aufsatz ist GENIAL!!! Jeder Jurist, der mit Schreiben etwas zu tun hat, soll es lesen und auswendig lernen. Ebenso wie der "Gesetzgeber", in allen seinen Verkörperungen.
- S., Vereins-Rechtsreferent (Augsburg), 17.6.2009
Kompliment für Ihren hübschen Artikel. Die Lektüre hat Spaß gemacht. In eine eventuelle Neuauflage könnten Sie § 33 b SGB I aufnehmen, oder...?
- P., Jurastudentin (München), 29.4.2009
Genialer Aufsatz letztens in der NJW - ich habe mehrmals herzhaft gelacht und den ein oder anderen Paragraphen seither auch überdacht.. Ein promovierter Jurist hatte mir den Aufsatz empfohlen und merkte dabei nicht ganz unneidisch an, dieses Meisterwerk an juristischer Ironie stamme von einem stud. iur. ... daher: Hut ab! :)
- Dr. B., Professor (Trier), 27.4.2009
mit großem Interesse habe ich Ihren Beitrag über Kuriositäten im Recht in der NJW gelesen und dabei vieles erfahren, was mir bislang noch nicht bekannt oder aufgefallen war.
- M., Jurastudentin (Halle), 20.4.2009
Gerade habe ich Ihren Artikel in der NJW gelesen - ein Meisterstück!
Ich sitze eigentlich an meiner Seminararbeit im Juridicum und dachte, ich lese mal etwas Entspannendes - damit hab ich den Unmut der gesamten Etage auf mich gezogen. Selten so gelacht! Und mit jedem Lesen entdeckt man eine kleine Feinheit mehr!
Meinen tiefsten Respekt zu dieser Arbeit! Ich bin neidisch und zutiefst beeindruckt! :-) - R., Rechtsreferendar (Kiel), 7.4.2009
Ich wollte Dir nur einmal ein gaaaaaaaaanz großes Lob für Deinen Aufsatz über juristische Kuriositäten per Mail übermitteln. Ich habe den Aufsatz gestern Abend im Bett gelesen und war völlig gefesselt. Teilweise dachte ich "Wow, eine Art Eckart von Hirschhausen für Juristen.". Dann wurde dieser Eindruck oft aber sogar noch übertroffen. Es ist unglaublich, dass Du "nur" ein "cand.iur." bist. Auf Grund der vorzüglichen Sprache und auf Grund des unglaublichen Fußnoten-Apparates, der eine unglaubliche Recherche offenbart, wirkt der Aufsatz vielmehr, als seist Du schon seit Jahren in der Wissenschaft tätig. Mindestens als Assistent, wenn nicht sogar als Prof! Meine Güte, was Du alles gefunden hast. Und wie Du das "pflanzlich" ineinander verwoben hast. Und die vielen Zitate. Ich war einfach nur baff!
Am Besten finde ich, dass Du die Dinge (bis auf das Latein am Ende) so locker erklärst, dass es auch für Nichtjuristen interessant wird. Super auch Sätze wie: "Noch einmal zum Mitschreiben: Mittel zum Zwang ist der ohne Mittel angewandte Zwang . capisce?" Durch das lockere "capisce" kommt man sich vor wie in einer Kabarett-Veranstaltung.
Mach bloß so weiter. Hoffe sehr auf eine Art Fortsetzung eines Tages. - S., Ministerialdirigent im Bundesministerium (Berlin), 27.3.2009
Sehr verehrter Herr Hamann, habe mit großem Vergnügen unter Ihrer Führung den Spaziergang durch den deutschen Vorschriftenwald unternommen. Dazu fällt einem so manches ein: U.a. die auch von Ihnen erwähnten Schlussvorschriften des EStG, die sich nach mancherlei Gesetzesänderungen und -verlängerungen nunmehr ziemlich genau in der Mitte des Gesetzes befinden. Änderungen heißen heute oft großsprecherisch Reformen. Ein Vorschlag, das EStG zu vereinfachen, bestand darin, alle Buchstaben-Paragrafen zu streichen, bis jemandem auffiel, dass damit auch die Tarifvorschrift des § 32a EStG entfallen wäre, wahrlich eine sehr tiefgreifende Änderung eines Steuergesetzes, eine wirklich radikale Reform des Einkommensteurrechts! Ich wünsche Ihnen noch viele vergnügliche Funde
- K., Referentin im Landesministerium (Magdeburg), 26.3.2009
ich habe mich Ihrem Spaziergang durch den Paragrafendschungel erfreut angeschlossen.
Doch Ihren Klassiker unter den gesetzlichen Stilblüten aus dem Beamtenrecht, den Art. 2 § 5 Abs. 1 S. 1 BBVAnpG 1995 vermag ich nicht als solchen zu erkennen. Vielleicht liegt es daran, dass so manche Stilblüte ihren Zauber verliert, wenn sie eingebettet in ihrer natürlichen Umgebung betrachtet wird.
Der Art. 2 § 3 und § 4 des BBVAnpG 1995 regelten die Voraussetzungen für die Gewährung einer Einmalzahlung an aktive Beamte, Richter und Soldaten sowie an Versorgungsempfänger.
In den nahezu unendlichen Weiten des Beamtenrechts gibt es die Möglichkeit, dass aktive Beamte, Richter oder Soldaten mehrere Hauptämter innehaben (z. B. wenn ein Richter zum Professor ernannt wird) oder auch gleichzeitig Versorgungsempfänger sein können. Um in diesen Fällen eine Doppelalimentation zu verhindern, regelte Art. 2 § 5 Abs. 1 S. 1 BBVAnpG 1995 klar und eindeutig, dass die einmalige Zahlung für jeden Berechtigten auch nur einmal gewährt werden durfte. Dagegen kann "einmalige" als deklaratorischer Hinweis auf die Art der Zahlung (d. h., dass kein Einbau in die Besoldungstabelle erfolgt) verstanden werden - dann hätte aber " einmal gewährt" als ein solcher Hinweis verstanden werden können und nicht als Hinweis auf die Thematik mehrerer Hauptämter. Sollte eine gesetzliche Regelung nicht kurz und unmissverständlich sein?
Ich wünsche Ihnen noch viel Freude und neue semantische Erkenntnisse im deutschen Paragrafendschungel. - Dr. S., Rechtsanwalt (Bredenbeck), 22.3.2009
als cand. iur. so weit? Ich erblasse.
Als ich so weit war, war ich froh, wenigstens einige lateinische Ausdrücke zu verstehen und war unsicher, ob ich das System der ungerechtfertigten Bereicherung jemals kapieren werde.
Also: Ihren Beitrag habe ich mit Freude gelesen und konnte mir die innere Freude vorstellen, mit der Sie das eine oder andere gefunden und im Text verfremdet haben. Als Fußnotenfetischist weiß ich, wie lange man für die „kleinen“ Texte unter dem Strich braucht, kenne aber auch die Erbauung des Autors, die er dabei aus dem einen oder anderen Seitenhieb zieht.
Nochmals: Ich staune, wie man als „Nochnichtganzerjurist“ einen solchen Überblick haben und auf einer zweiten Ebene so gekonnt argumentieren kann. Alle Anerkennung! [...] - S., Notar a.D. (Bayreuth), 19.3.2009
Ihr Beitrag in der NJW Heft 11/2009 hat mich sehr amüsiert. Ich finde es gut, wenn jemand sich solcher Dinge annimmt und dann so intensiv. [...]
- H., Rechtsreferendar (Passau), 17.3.2009
Mit großem Vergnügen habe ich Deinen (Das "Du" nehme ich mir heraus, da wir mutmaßlich keine erhebliche Altersdifferez aufweisen) Artikel in o.g. NJW gelesen. [...]
Wünsche einen weiterhin humorigen Zugang zur Juristerei! [...] - Dr. J., Fachanwalt für Erbrecht (Freiburg), 16.3.2009
auf die große Gefahr hin, mich mit einer profanen E-Mail in stilistische oder orthographische Nesseln zu setzen, möchte ich Sie auf diesem Wege (sic!) wissen lassen, dass mich Ihr Beitrag in der NJW Nr. 11 sehr amüsiert hat. Wirklich köstlich!
Darf ich ganz ernsthaft fragen, wieviel Zeit Sie in die Recherche gesteckt haben? Das muss doch unendlich viel gewesen sein. [...] - G., Rechtsanwalt/Repetitor (Sinzig), 12.3.2009
das ist der beste Beitrag seit langem in der NJW. Kompliment. [...]
- Z., Syndika (Frankfurt/M.), 12.3.2009
Vielen Dank für den gelungenen Aufsatz in der NJW 11/2009 - selten so viel Spaß gehabt. Ich beglücke regelmäßig meinen nichtjuristischen Gatten auf längeren Autofahrten mit lesenwerten NJW-Inhalten und die Reise war im Nu zu Ende. Der Sprachwitz und die Themen sind selten gut - da waren die darauf folgenden Aufsätze nur einen müden Augenaufschlag wert. Humor ist eben nicht gleich Humor. [...]
Sie haben mir jedenfalls mal wieder bestätigt, dass Juristen richtig facettenreich und lustig sein können auch wenn ich mich dann wieder dem realitätsnahen Inhalt meines Berufs zuwendea€|anderer Leute Unrat wegzukehren bzw. sie vor demselbigen zu bewahren versuche. - Dr. H., Rechtsanwalt (Hamburg), 11.3.2009
Ihren Beitrag in NJW 2009 Seite 727 ff. habe ich mit Vergnügen gelesen. [...]
- K., Rechtsanwalt/Repetitor (Lübeck), 10.3.2009
klasse Aufsatz in der NJW! Respekt.
- Dr. W., Rechtsanwalt (München), 6.3.2009
....ganz vervorragend..... Habe mich lange ncht mehr so gut über ein juristisches Schriftstück amüsiert.
- Ass. B., Immobilienkaufmann/IHK-Ausbilder (Berlin), 5.3.2009
heute war die aktuelle Ausgabe der NJW (Heft 11/2009) in meinem Briefkasten, die ich eigentlich heute 'nur einmal überfliegen wollte ...', kam dann aber zu Ihrem Beitrag - ab Seite 727 - und .... las ihn in Ruhe .... .
Es gebührt IHNEN, Herr Hamann, ein 'sehr großes Lob', dass Sie sich in dieser ernst gemeinten bzw. ironischen Weise dem Hauptproblem unseres Rechtssystems und der damit verbundenen (nicht immer nur deutschen !) Sprache angenommen haben. [...]
Es ist für mich ein Hochgenuss, wie/wo/warum Sie den - eigentlich offensichtlich zu erkennenden - jur. Schwachsinn entlarven und ihm (dem jur. Schwachsinn) auch noch Gutes teilweise abgewinnen können ... . [...]
Weiter so ... das belebt endlich mal unseren Juristenalltag wieder auf ein Neues ... . [...] - Dr. H., Rechtsanwalt (Saarbrücken), 5.3.2009
mit viel Vergnügen habe ich Ihren Aufsatz in der NJW gelesen. Hoffentlich gehen Sie die Juristerei weiter mit so viel Freude an. [...]
- Dr. H., Richter am LG (Heilbronn), 5.3.2009
vielen Dank für Ihren sehr lesenswerten und unterhaltsamen Aufsatz in der NJW 2009, 727.
Wahrscheinlich bin ich nicht der erste juristische Griffelspitzer, der Sie darauf aufmerksam macht, dass § 857 BGB noch kürzer ist als § 2254 BGB: die Vorschrift hat nur 35 Zeichen. So viel Griffelspitzerei muss / darf sein. ;-) - Dr. S., Rechtsanwältin/Verlagslektorin (Frankfurt/M.), 26.2.2009
[...] Karl Kraus, wenn er denn Ihren Artikel lesen könnte, hätte seine Freude an selbigem - und an Ihnen sicherlich auch. Ich bin gespannt auf Ihre nächsten Beiträge.