Hanjo Hamann / Publications

Publications

Selection of 19 academic writings, grouped by subject, sorted from newest to oldest.
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19 … Dreizehn
78 JuristenZeitung 767–768 (2023) … DOI: 10.1628/jz-2023-0231

18 … Property, Psyche, and the Theory of Tenancy. Independent and Interdependent Lease Law Covenants Through the Lens of Cultural Psychology
9 Texas A&M Journal of Property Law 223–262 (2023) … DOI: 10.37419/JPL.V9.I2.1

17 … Der Gewahrsam im Zwangsvollstreckungsrecht. Alles klar dank BGH!
16 Zeitschrift für das juristische Studium 29–34 (2023) … ISSN: 1865-6331

16 … Erfolgsentkleidete Werkverträge und AGB-Kontrolle. Oder: Warum die Deutsche Post für verlorene Sendungen eben doch haftet
78 JuristenZeitung 115–123 (2023) … DOI: 10.1628/jz-2023-0047

15 … Das unhaltbare Postprivileg im Frachtrecht. Historische Rekonstruktion und dogmatische Schwächen der Haftungsfreizeichnung für „briefähnliche Sendungen“ (§ 449 HGB)
186 Zeitschrift für das gesamte Handels- und Wirtschaftsrecht 419–461 (2022) … ISSN: 0044-2437

14 … Deutsche Zivilrechtslehre. Eine rechtstatsächliche Untersuchung ihrer Demographie, Institutionalisierung und Lehrstuhldenominationen
221 Archiv für die civilistische Praxis 287–316 (2021) … DOI: 10.1628/acp-2021-0014

13 … Evidenzbasierte Examensvorbereitung. Zivilrechtliche Lösungsskizzen „auf Distanz“ gelesen
13 Zeitschrift für das juristische Studium 507–517 (2020) … ISSN: 1865-6331

12 … Die Unverhältnismäßigkeit der Nacherfüllung (§ 439 Abs. 4 BGB). Ein Prüfungsschema anhand der Kriterien des Bundesgerichtshofs, mit Exkursen in die Rechtsprechung zum Dieselabgasskandal
11 Zeitschrift für das juristische Studium 412–421 (2018), jointly with Fabian Iwanczik … ISSN: 1865-6331

11 … Diskussionsbericht zum Referat von Katja Langenbucher. [Digitales Finanzwesen: Vom Bargeld zur Blockchain]
218 Archiv für die civilistische Praxis 430–437 (2018) … DOI: 10.1628/acp-2018-0016

10 … Marken- und Wettbewerbsrecht als Vorbilder für die Vertragsauslegung? Demoskopische Befragungsmethoden und ihre ungewisse Zukunft
in Intra- und Interdisziplinarität im Zivilrecht. Jahrbuch junger Zivilrechtswissenschaftler 135–153 (Christandl/Laimer/Nemeth/Skarics/Tamerl/Trenker/Voithofer/Walch ed., 2018) … DOI: 10.5771/9783845288826-135

9 … Justizforschung und Digitalisierung. Neue Wege zur Erschließung der Personalgeschichte des Bundesgerichtshofs im Internet
30 Internet-Zeitschrift für Rechtsinformatik und Informationsrecht 1–87 (57/2018), jointly with Marisa Nest … DOI: 10.7328/jurpcb201833557

8 … § 157 BGB in praxisgerechten Zitierringen. Mein viel zu verschämter Versuch, im Onlinekommentar zitiert zu werden
72 JuristenZeitung 1098–1099 (2017) … DOI: 10.1628/002268817X15066052005312

7 … Die empirische Herangehensweise im Zivilrecht. Lebensnähe und Methodenehrlichkeit für die juristische Analytik?
217 Archiv für die civilistische Praxis 311–336 (2017), jointly with Leonard Hoeft … DOI: 10.1628/000389917X15002739282653

6 … Per Anhalter durch die Urteilsformalien. Ein vergleichendes Muster für Referendare
48 Juristische Arbeitsblätter 450–453 (2016) … ISSN: 0720-6356

5 … Zeitgeistreiches. Scherz und Ernst in der Juristenzeitung: Glossen aus sechzig Jahren
Tübingen: Mohr Siebeck publishers (2015), 207 pp., jointly with Martin Idler … ISBN: 978-3-16-154251-0

4 … Forderungserlass und Insolvenzplan. Zur Entmystifizierung „der Naturalobligation“ durch systematische und funktional-teleologische Auslegung
35 Zeitschrift für Wirtschaftsrecht 308–316 (2015), jointly with Kai Dellit … ISSN: 0723-9416

3 … Evidenzbasierte Jurisprudenz. Methoden empirischer Forschung und ihr Erkenntniswert für das Recht am Beispiel des Gesellschaftsrechts
Tübingen: Mohr Siebeck publishers (2014), 414 pp. … DOI: 10.1628/978-3-16-159731-2

2 … Herabsetzung von Vorstandsvergütungen in der Krise. Zu einem zeitgemäßen Verständnis von § 87 Abs. 2 AktG unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen
38 Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht 847–871 (2009), jointly with Georg A. Wittuhn … DOI: 10.1515/ZGRE.2009.847 „Pacta sunt servanda“, das ist ein fester und notwendiger Grundsatz jeder entwickelten Rechtsordnung. Die ungeheuren Schwankungen und Zusammenbrüche in der Weltwirtschaft, insbesondere aber des deutschen Wirtschaftslebens haben das Problem wieder in den Brennpunkt der Erörterungen gerückt, ob an diesem Grundsatz auch dann festzuhalten ist, wenn in den Umständen, unter denen sich ein Schuldner zur Leistung verpflichtet hat, eine Änderung eingetreten ist.
Diese Worte stammen nicht von uns. Sie sind abgeschrieben. Nicht aber, wie man vielleicht vermuten mag, aus einer der juristischen Gazetten dieser Tage, sondern aus einer über 75 Jahre alten Doktorarbeit. Ihr Thema – „Vertragstreue“ – ist heute so aktuell wie damals, und zwar aus dem selben Grund. Dabei hat die Wirtschaftskrise einer bestimmten Art von Verträgen erneut Aufmerksamkeit über die wissenschaftliche Diskussion hinaus verschafft: Anstellungsverträgen von Vorstandsmitgliedern. Die Organvergütung in deutschen Unternehmen war schon seit Beginn der corporate-governance-Debatte ein gesellschaftliches Reizthema. In der aktuellen Wirtschaftskrise griff der Gesetzgeber erstmals direkt in die unternehmerische Gehaltspolitik ein, indem er Unternehmen des Finanzsektors, die sich um eine Förderung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bewerben, konkrete Höchstzahlen für die angemessene Entlohnung ihrer Vorstandsmitglieder vorgab: „Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, grundsätzlich als unangemessen.“, so § 5 Abs. 2 Nr. 4 lit. a S. 6 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes. In den Fällen einer höheren – mithin unangemessenen – Vergütung gibt der nachfolgende Satz den Aspiranten eine „Herabsetzung der Organvergütung im Rahmen der zivilrechtlichen Möglichkeiten unter Einbeziehung des § 87 Abs. 2 des Aktiengesetzes“ auf.
Eben dieser § 87 Abs. 2 AktG – der natürlich auch außerhalb des Finanzsektors gilt und nicht einmal auf das Aktienrecht beschränkt, sondern analog bzw. nach seinem Rechtsgedanken auch auf die GmbH anwendbar ist – ist nun Gegenstand einer gesetzlichen Reform geworden. Der Aufsatz zeigt, dass bei sachgerechter Auslegung des § 87 Abs. 2 AktG schon zuvor weitgehend der Rechtszustand erreicht war, den die Gesetzesänderung nur deklaratorisch nachvollzogen hat und wendet sich damit gegen die bisher vorherrschende Auffassung zu § 87 AktG im Schrifttum und in der Judikatur. Zudem entwickelt der Aufsatz praktische Leitlinien für die Feststellung eines Herabsetzungsfalls i.S.v. § 87 Abs. 2 AktG.

1 … Übungsfall: A Life 4 Sale
2 Zeitschrift für das juristische Studium 267–273 (2009) … ISSN: 1865-6331