Hanjo Hamann / Fachtexte

Publikationen

Auswahl von 18 Fachtexten, thematisch gruppiert, sortiert von neu nach alt.
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18 … Schutz des Vertrauens auf Bekanntmachungen nach der Digitalisierung des Handelsregisters. Zur Fehlertypologie als Entdeckungswerkzeug am Beispiel des § 15 HGB
ZfPW 10 (2024), S. 77–93 … ISSN: 2363–4960

17 … Wirtschaftliche Vereine (§ 22 BGB). Eine rechtstatsächliche Bestandsaufnahme auf dem Weg zur rechtspolitischen Neubewertung
ZGR 52 (2023), S. 471–517 … DOI: 10.1515/zgr-2023-0016

16 … Das unhaltbare Postprivileg im Frachtrecht. Historische Rekonstruktion und dogmatische Schwächen der Haftungsfreizeichnung für „briefähnliche Sendungen“ (§ 449 HGB)
ZHR 186 (2022), S. 419–461 … ISSN: 0044-2437

15 … Unsichtbare Hermeneutiken. Die schwierige Wahlverwandtschaft von Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
RW 13 (2022), S. 299–317 … DOI: 10.5771/1868-8098-2022-2-299

14 … Deutsche Zivilrechtslehre. Eine rechtstatsächliche Untersuchung ihrer Demographie, Institutionalisierung und Lehrstuhldenominationen
AcP 221 (2021), S. 287–316 … DOI: 10.1628/acp-2021-0014

13 … Diskussionsbericht zum Referat von Katja Langenbucher. [Digitales Finanzwesen: Vom Bargeld zur Blockchain]
AcP 218 (2018), S. 430–437 … DOI: 10.1628/acp-2018-0016

12 … [Normativität und Gerechtigkeit als emergente Sprachphänomene]. Rezension zu Claudia Woldt, Normativität als linguistische Schnittstelle
ARSP 104 (2018), S. 136–141 … DOI: 10.25162/arsp-2018-0008

11 … Die empirische Herangehensweise im Zivilrecht. Lebensnähe und Methodenehrlichkeit für die juristische Analytik?
AcP 217 (2017), S. 311–336, gemeinsam mit Leonard Hoeft … DOI: 10.1628/000389917X15002739282653

10 … Die kritische Masse. Aspekte einer quantitativ orientierten Hermeneutik am Beispiel der computergestützten Rechtslinguistik
S. 81–95 in: Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und Verstehen in der Wissenschaft. Interdisziplinäre Ansätze, Verlag J.B. Metzler (Springer Fachmedien), Wiesbaden 2017, gemeinsam mit Friedemann Vogel … DOI: 10.1007/978-3-658-18354-7_7

9 … Freier Zugang zur juristischen Fachliteratur im Spiegel der Open-Science-Bewegung. Reflexionen zur Tagung «Open Access in den Rechtswissenschaften» vom 27. Mai 2016 an der Universität Bern
sui generis 3 (2016), S. 96–104 … DOI: 10.21257/sg.28

8 … Mauerfall in den Wissenschaften. Tagung “OpenCon 2015 – Empowering the Next Generation to Advance Open Access, Open Education and Open Data” vom 14. bis 16. November 2015 in Brüssel
RW 7 (2016), S. 318–326 … DOI: 10.5771/1868-8098-2016-2-318

7 … Gedächtniskunst in der Rechtsdidaktik. Zum Wert von Eselsbrücken für Studium, Referendariat und Rechtspraxis
ZDRW 3 (2016), S. 116–135 … DOI: 10.5771/2196-7261-2016-2-116

6 … Der „Sprachgebrauch“ im Waffenarsenal der Jurisprudenz. Die Rechtspraxis im Spiegel der quantitativ-empirischen Sprachforschung
S. 184–204 in: Vogel (Hrsg.), Zugänge zur Rechtssemantik. Interdisziplinäre Ansätze im Zeitalter neuer Medien, Verlag de Gruyter, Berlin 2015 … DOI: 10.1515/9783110348941-009

5 … Die Fußnote, das unbekannte Wesen. Potential und Grenzen juristischer Zitationsanalyse
RW 5 (2014), S. 501–534 … DOI: 10.5771/1868-8098-2014-4-501

4 … Evidenzbasierte Jurisprudenz. Methoden empirischer Forschung und ihr Erkenntniswert für das Recht am Beispiel des Gesellschaftsrechts
Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2014, ISBN 978-3-16-153322-8 (414 S.) … DOI: 10.1628/978-3-16-159731-2

3 … Juristische Korpuspragmatik – Konferenzbericht
DS 41 (2013), S. 285–288, gemeinsam mit Jana Werner … DOI: 10.37307/j.1868-775X.2013.03.06

2 … Reflektierte Optimierung oder bloße Intuition? Ein verhaltenswissenschaftlicher Beitrag zur Auslegung von § 93 I 2 AktG
ZGR 41 (2012), S. 817–834 … DOI: 10.1515/zgre-2012-0817

1 … Herabsetzung von Vorstandsvergütungen in der Krise. Zu einem zeitgemäßen Verständnis von § 87 Abs. 2 AktG unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen
ZGR 38 (2009), S. 847–871, gemeinsam mit Georg A. Wittuhn … DOI: 10.1515/ZGRE.2009.847 „Pacta sunt servanda“, das ist ein fester und notwendiger Grundsatz jeder entwickelten Rechtsordnung. Die ungeheuren Schwankungen und Zusammenbrüche in der Weltwirtschaft, insbesondere aber des deutschen Wirtschaftslebens haben das Problem wieder in den Brennpunkt der Erörterungen gerückt, ob an diesem Grundsatz auch dann festzuhalten ist, wenn in den Umständen, unter denen sich ein Schuldner zur Leistung verpflichtet hat, eine Änderung eingetreten ist.
Diese Worte stammen nicht von uns. Sie sind abgeschrieben. Nicht aber, wie man vielleicht vermuten mag, aus einer der juristischen Gazetten dieser Tage, sondern aus einer über 75 Jahre alten Doktorarbeit. Ihr Thema – „Vertragstreue“ – ist heute so aktuell wie damals, und zwar aus dem selben Grund. Dabei hat die Wirtschaftskrise einer bestimmten Art von Verträgen erneut Aufmerksamkeit über die wissenschaftliche Diskussion hinaus verschafft: Anstellungsverträgen von Vorstandsmitgliedern. Die Organvergütung in deutschen Unternehmen war schon seit Beginn der corporate-governance-Debatte ein gesellschaftliches Reizthema. In der aktuellen Wirtschaftskrise griff der Gesetzgeber erstmals direkt in die unternehmerische Gehaltspolitik ein, indem er Unternehmen des Finanzsektors, die sich um eine Förderung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bewerben, konkrete Höchstzahlen für die angemessene Entlohnung ihrer Vorstandsmitglieder vorgab: „Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, grundsätzlich als unangemessen.“, so § 5 Abs. 2 Nr. 4 lit. a S. 6 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes. In den Fällen einer höheren – mithin unangemessenen – Vergütung gibt der nachfolgende Satz den Aspiranten eine „Herabsetzung der Organvergütung im Rahmen der zivilrechtlichen Möglichkeiten unter Einbeziehung des § 87 Abs. 2 des Aktiengesetzes“ auf.
Eben dieser § 87 Abs. 2 AktG – der natürlich auch außerhalb des Finanzsektors gilt und nicht einmal auf das Aktienrecht beschränkt, sondern analog bzw. nach seinem Rechtsgedanken auch auf die GmbH anwendbar ist – ist nun Gegenstand einer gesetzlichen Reform geworden. Der Aufsatz zeigt, dass bei sachgerechter Auslegung des § 87 Abs. 2 AktG schon zuvor weitgehend der Rechtszustand erreicht war, den die Gesetzesänderung nur deklaratorisch nachvollzogen hat und wendet sich damit gegen die bisher vorherrschende Auffassung zu § 87 AktG im Schrifttum und in der Judikatur. Zudem entwickelt der Aufsatz praktische Leitlinien für die Feststellung eines Herabsetzungsfalls i.S.v. § 87 Abs. 2 AktG.