
Fachtexte
Unten findet sich eine Auswahl von 55 zur Veröffentlichung angenommenen Fachtexten, sortiert von neu nach alt.
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55 … Evidence-Based Jurisprudence meets Legal Linguistics. Unlikely Blends Made in Germany, BYU L. Rev. 43 (2018), im Erscheinen, gemeinsam mit Friedemann Vogel
German legal thinking is infamous for its hair-splittingly sophisticated dogmatism. Some of its other research contributions are frequently overlooked, both at home and abroad. Two such secondary streams recently coalesced into a new corpus-based research approach to legal practice: Empirical legal research (which had blossomed in Germany already by 1913) and research on language and law (following German pragmatist philosopher Wittgenstein 1922). The article introduces these research traditions in their current German incarnations (Evidence-Based Jurisprudence and Legal Linguistics) and shows how three common features – their proclaimed pragmatism, their skepticism towards legal authority and their big data strategy – inspired a new corpus-based research agenda: Computer Assisted Legal Linguistics (CAL²).- Closed Access
- RIS
- ISSN 0360-151X
54 … Justizforschung und Digitalisierung. Neue Wege zur Erschließung der Personalgeschichte des Bundesgerichtshofs im Internet, JurPC 30 (2018), im Erscheinen, gemeinsam mit Marisa Nest
Die traditionelle europäische Vorstellung vom kodifizierten Gesetzesrecht, das durch Richter lediglich ausgesprochen oder punktuell konkretisiert wird, lässt wenig Spielraum für die Entfaltung individueller Richterpersönlichkeiten. Dabei lässt sich gerade in Deutschland eine Hinwendung zur richterrechtlichen Methodik beobachten, die dazu ermutigt, sich mit der Personalgeschichte der Justiz differenzierter als bisher auseinanderzusetzen. Der vorliegende Beitrag versteht sich als Anregung und Arbeitshilfe zur Nutzung digitaler Arbeitsprozesse in der rechtsgeschichtlichen Forschung – einer Methodeninnovation, die andere Disziplinen derzeit unter dem Stichwort digital humanities verhandeln. Dies trägt dazu bei, die durch Rechtswissenschaftler immer öfter eingeforderte freie(re) Verfügbarkeit amtlicher Justizdaten zu verbessern, und erleichtert zugleich die Erforschung des Rechtssystems in anderen Fachdisziplinen, die dafür auf offen verfügbare Forschungsdaten (open data) angewiesen sind.- Open Access
- RIS
- ISSN 1615-5335
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268817X15028973250121
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268817X15066052005312
51 … Open Access in German Legal Academia. Challenges and Perspectives, blogdroiteuropéen 25.10.2017
This contribution introduces readers to academic Open Access publishing in German jurisprudence. This article was first published on the 25 October 2016, updated on the 25 October 2017.- Open Access
- RIS
- blogdroiteuropeen.com
50 … VGH Mannheim verhandelt über Open Access. Müssen Wissenschaftler ihre Ergebnisse frei zugänglich machen?, LTO 8 (2017), Nr. 24747, S. 12, gemeinsam mit Fabienne Graf
Der VGH Mannheim hat verhandelt, ob Universitäten ihre Professoren zwingen dürfen, veröffentlichte Erkenntnisse frei verfügbar zu machen. Die lang erwartete Abwägung zwischen Urheber- und Wissenschaftsrecht steht aus, der Fall geht wohl zum BVerfG. Die freie Verfügbarkeit amtlicher Rechtstexte in Deutschland schreitet voran. Nachdem die Bundesgesetze und -verordnungen seit 25.11.2005 unter www.gesetze-im-internet.de, die Verwaltungsvorschriften seit 27.11.2007 unter www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de und die neueren Entscheidungen der Bundesgerichte seit 27.1.2016 unter www.rechtsprechung-im-internet.de verfügbar sind, folgte im Februar 2017 mit www.richter-im-internet.de ein neues Informationsportal zu den Zuständigkeiten und Personalien der deutschen Bundesjustiz. Damit liegt ein neues Korpus von Forschungsdaten digitalisiert vor, das für die (Rechts-)Geschichte gleichermaßen nützlich sein wird wie für die Politikwissenschaft, Soziologie und andere empirische Sozialwissenschaften.- Open Access
- RIS
- ISSN 1860-5605
- pdf (174.3 kB)
- www.forhistiur.de
48 … Juristische Semantik messend verstehen. CAL²Lab – Eine computergestützte Forschungs- und Experimentierplattform als Beitrag zu einer datengestützten Rechtslinguistik, S. 177183 in: Vogel (Hrsg.), Recht ist kein Text. Studien zur Sprachlosigkeit im verfassten Rechtsstaat, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2017, gemeinsam mit Isabelle Gauer / Friedemann Vogel
The goal of this interdisciplinary project is to develop and test a computer-linguistic platform for assisting legal linguistic research. The platform aims to support analyses of the use of legal language and legal concepts with the help of data-driven methods. It offers semi-automated tools to investigate the structure of legal concepts on multiple levels, while focussing on the contextual (in)determination of legal expressions (“sedimentation of legal dogmatics”) from diachronic (concept change) as well as synchronic (differences subject to legal schools, media, text types, legal fiels, etc.) perspectives. The development and application of the platform opens up new possibilities for legal textual work with mass linguistic data annotated and visualized specially for legal linguistic tasks. Therefore, it contributes to the hermeneutic of a statistical understanding of law. Access to this platform will be free of charge.- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-428-55247-4
- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-428-55247-4
46 … Offene Wissenschaft. Wie kann sich Freies Wissen weiter entwickeln? (Interview), WMde-Blog 28.6.2017
Bereits 2015 wurde Wikidata mit dem Preis „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ prämiert, in diesem Jahr ist es die Onlineplattform www.Richter-im-Internet.de von Hanjo Hamann aus dem Fellow-Programm Freies Wissen 2016/17, das im vergangenen Jahr von Wikimedia Deutschland und dem Stifterverband ins Leben gerufen wurde. Im nachfolgenden Interview berichtet der Preisträger über die Bedeutung von Offenheit in der Wissenschaft, Wikidata und was in Zukunft für Freies Wissen getan werden muss.- Open Access
- RIS
- blog.wikimedia.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1515/jura-2017-0147
- pdf (1.7 MB)
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1515/9783110296198-009
43 … Das juristische Referenzkorpus (JuReko). Computergestützte Rechtslinguistik als empirischer Beitrag zu Gesetzgebung und Justiz, S. 156158 in: Burr (Hrsg.), DHd 2016: Modellierung - Vernetzung - Visualisierung. Die Digital Humanities als fächerübergreifendes Forschungsparadigma, Verlag nisaba, Leipzig 2. Aufl. 2017, gemeinsam mit Isabelle Gauer / Friedemann Vogel
Sprachwissenschaftler_innen und Jurist_innen haben gemein, dass sie mit Texten arbeiten. Der juristische Umgang mit Texten ist allerdings geprägt und überformt von den Verfassungsgeboten der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Interpretation von Normtexten, die eine disziplinäre Standardisierung erfordern. [Konferenzabstract]- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-941379-05-3
- pdf (56 MB)
42 … Computergestützte Rechtslinguistik (CAL²). Das Gewirk von Sprache und Dogmatik des Rechts am Beispiel des JuReko-Referenzkorpus, S. 251255 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2016, Verlag Winter, Heidelberg 2017, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Kollegprojekt „Juristisches Referenzkorpus (JuReko)“ widmet sich interdisziplinär den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen – der Rechts- und Sprachwissenschaft – vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten. Die Begegnung einer evidenzbasierten Jurisprudenz mit der empirischen Computerlinguistik ermöglicht es, in großen Textmengen Diskurssedimente aufzuspüren und dadurch die Entstehung und Entwicklung dogmatischer Lehren, wissenschaftlicher Schulen und sozialer Netzwerke zu untersuchen.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6773-2
- pdf (55.7 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
41 … Müssen Richter mit allem rechnen? Empirische Realitäten im Rechtssystem, MPG Jahrbuch 6.3.2017
Kontinentaleuropäisches Rechtsdenken steht Empirie und Statistik traditionell eher fern. Und doch versuchen Juristen schon seit über einhundert Jahren, Erkenntnisse über den Ist- und den Soll-Zustand der Gesellschaft zusammenzubringen. Diese Versuche mussten sich immer wieder an neue Denkparadigmen anpassen und richten sich heute auf die argumentative Bewältigung verschiedener Weltbeschreibungen; insofern sind sie für die Rechtsarbeit unverzichtbar und werden auch die juristische Ausbildung künftig entscheidend prägen. Komplexe Rechtswirklichkeiten erfordern statistisches Rechtsdenken.- Open Access
- RIS
- DOI 10.17617/1.3Q
- mpg.de
40 … Gerichtsurteile als Menschenwerk. Zum Editionsprojekt „Die Namen der Justiz“, WMde-Blog 23.2.2017
Das Fellow-Programm Freies Wissen wurde 2016 von Wikimedia Deutschland und dem Stifterverband initiiert, um junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei zu unterstützen, ihre eigene Forschung und Lehre im Sinne von Open Science zu öffnen und damit für alle zugänglich und nachnutzbar zu machen. In diesem Gastbeitrag stellt der Stipendiat Hanjo Hamann sein Projekt vor, welches er im Rahmen des Fellow-Programms durchführt.- Open Access
- RIS
- blog.wikimedia.de
39 … Justiz im Dauerfeuer, JZ 71 (2016), S. 11081110
Es herrscht Krieg in der deutschen Rechtspflege. Die Tagespresse schweigt, doch täglich mehren sich in den Fachgazetten Andeutungen auf gewalttätige Ausschreitungen an deutschen Gerichten – bis hin zu den höchsten der Republik.- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268816X14653065535996
- pdf (82.8 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 0016-9420
- pdf (410.4 kB)
- beck-online.beck.de
37 … “Begin at the beginning”. Lawyers and Linguists Together in Wonderland, Winnower 3 (2016), Nr. 4919, S. 19, gemeinsam mit Friedemann Vogel / Dieter Stein / Andreas Abegg / Łucja Biel / Lawrence M. Solan
What do patterns in legal language tell us about power, policy and justice? This question was at the heart of a conference on “The Fabric of Language and Law: Discovering Patterns through Legal Corpus Linguistics”, convened in March 2016 by the international research group “Computer Assisted Legal Linguistics” (CAL²) under the auspices of the Heidelberg Academy of Sciences. About forty scholars from Germany, Switzerland, Italy, Poland, Spain and the US brought together their different intellectual and disciplinary perspectives on computational linguistics and legal thinking. Concluding the conference, four legal linguistics experts – two native linguists, two native lawyers – discussed the perspectives and limitations of computer-assisted legal linguistics. Their debate, which this article faithfully reproduces, touches on some of the essential epistemological issues of interdisciplinary research and evidence-based policy, and marks the way forward for legal corpus linguistics.- Open Access
- RIS
- DOI 10.15200/winn.148184.43176
- thewinnower.com
36 … Juristisches Referenzkorpus (JuReko). Computergestützte Zugänge zu Sprache und Dogmatik des Rechts, S. 288291 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2015, Verlag Winter, Heidelberg 2016, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Projekt ist ein Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung und widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen – der Rechts- und Sprachwissenschaft – vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten. Damit schlägt das Projekt Brücken zwischen neuerer empirischer Rechtsforschung auf der einen und computergestützter und rechtsmethodisch geschulter Korpuslinguistik auf der anderen Seite.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6633-9
- pdf (106 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
- Closed Access
- RIS
- ISSN 0720-6356
- beck-online.beck.de
- Open Access
- RIS
- ISSN 0179-4051
- pdf (197.3 kB)
33 … Zeitgeistreiches. Scherz und Ernst in der Juristenzeitung: Glossen aus sechzig Jahren, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2015, ISBN 978-3-16-154251-0 (207 S.), gemeinsam mit Martin Idler
Gut anderthalb Jahrhunderte ist es her, dass ein berühmter Gelehrter die Rechtswissenschaft mit einer bissigen Satire aufs Korn nahm und durch seinen humoristischen Geniestreich unseren Blick auf das Recht für immer veränderte. Wenige Jahren sind es, seit eine im Verlag Mohr Siebeck erschienene Doktorarbeit beiläufig feststellte: »Dass man Juristen Humor nachsagt, ist eher die Ausnahme.« Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Wie haben sich Humor und Nachdenklichkeit in der Juristerei über die Jahrzehnte verändert? Das 70-jährige Jubiläum der renommierten »Juristenzeitung« (JZ) bietet Anlass, zurückzuschauen auf die über 400 Glossen und Satiren, die in dieser Fachzeitschrift von 1951 bis 2010 erschienen sind. Mit dem Abstand einiger Jahre wird deutlich, welche dieser Randnotizen heute noch (oder wieder) lesenswert, amüsant und brisant sind. In der vorliegenden »Weihnachtsgabe« präsentieren ein Lektor des Verlags und der Schriftleiter der JZ eine persönliche Auswahl. Darin erweist sich die juristische Glosse – unterhaltsame Kunstform ebenso wie Format geistreicher Wissenschaftskritik – als zeitgemäßer denn je.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-16-154251-0
- pdf (364.9 kB)
- mohr.de
32 … Vom corpus iuris zu den corpora iurum. Konzeption und Erschließung eines juristischen Referenzkorpus (JuReko), S. 275278 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2014, Verlag Winter, Heidelberg 2015, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Projekt versteht sich als Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung und widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen der Rechts- und Sprachwissenschaft vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6498-4
- pdf (422 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
31 … Referendarsstation im juristischen Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck, JuS 56 (2015), Nr. 3, S. 3234
Finanzinvestoren nennen sie gern „“Hidden Champions“, die kleinen Familienbetriebe im Ländle, die mit traditionsreichen Geschäftsmodellen und schwäbischem Qualitätsbewusstsein beachtliches internationales Renommee und nicht selten die Weltmarktführerschaft erringen und sich trotzdem nein: deshalb nicht zum Börsengang hinreißen lassen, sondern in Familienhand bleiben. Dabei müssen „Hidden“ Champions keineswegs im Verborgenen werkeln: Nördlich der Schwäbischen Alb etwa prägt einer sein Löwensignet samt Gründungsjahr 1801 auf Abertausende von Druckwerken um gerade von sich reden zu machen: Der Verlag Mohr Siebeck GmbH & Co. KG. Hervorgegangen aus zwei südwestdeutschen Verlagsbuchhandlungen, gehört er heute den namensgebenden Siebecks in vierter und fünfter Generation und beschäftigt etwa 40 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist ein korallenrotes Palazzo mit dem in die Fassade gemeißelten Wahlspruch Artibus Ingenuis („Den edlen Künsten“), schräg gegenüber vom Hauptgebäude der Universität von 1477 mit dem ungleich kühneren Motto ihres Gründers Attempto („Ich wage es“). Dort sitzen sowohl die Zulieferer als auch die Endkunden des Verlags, denn für Juristen sind dessen gelb eingeschlagene Monografien, seine zig Lehrbücher und bald sieben Großkommentare ebenso unverzichtbar wie die Entscheidungssammlung BVerfGE und die Zeitschriften AcP, AöR, JZ und RabelsZ, die dort neben 15 weiteren erscheinen. Grund genug für eine Referendarsstage im Vorhof der Rechtswissenschaft.- Open Access
- RIS
- ISSN 0022-6939
- pdf (72.9 kB)
30 … Forderungserlass und Insolvenzplan. Zur Entmystifizierung „der Naturalobligation“ durch systematische und funktional-teleologische Auslegung, ZIP 35 (2015), S. 308316, gemeinsam mit Kai Dellit
Gerade 20 Jahre ist es her, dass die InsO verkündet wurde. Mit ihr hielt der Insolvenzplan Einzug - ein sehr modernes Sanierungsinstrument, das aber auf eine durchaus veritable Geschichte zurückblickt. Dieses Spannungsverhältnis hat Systembrüche entstehen lassen, die mit der überkommenen Dogmatik nicht mehr überzeugend zu überbrücken sind. Vor allem die aus dem römischen Recht entlehnte „Naturalobligation“ stiftet inzwischen mehr Verwirrung als Nutzen. Höchste Zeit für eine dogmatische Neujustierung.- Open Access
- RIS
- ISSN 0723-9416
- zip-online.de
- Open Access
- RIS
- ISSN 0341-1915
- pdf (2.1 MB)
- beck-online.beck.de
28 … Bovigus. Revisiting a Legal Discovery, JIR 52 (2014), Nr. 4, S. 2931
In 1838 a German law professor discovered an animal that biology has never heard of. His feat was acknowledged as being one of history’s boldest examples of legal reasoning, but ill feelings on the part of more established colleagues prevented its positive reception. The professor went on to become one of the most renowned legal scholars of his day, but his discovery fell into oblivion. Now it is time to revisit and extend this research.- Open Access
- RIS
- ISSN 0022-2038
- pdf (161.9 kB)
Errare humanum est.
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/000389114X14104459599689
- pdf (130.1 kB)
25 … Moderne Verwaltung und E-Mail oder: Eine Nummer über die Nummer, JZ 69 (2014), S. 295296
Haben Sie schon eine E-Mail-Nummer? Die haben Sie ganz sicher, aber vielleicht wissen Sie es nicht. Denn früher hießen E-Mail-Nummern noch E-Mail-„Adressen“. Wie altmodisch. Das deutsche Verwaltungsrecht ist längst weiter.- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268814X13923914602900
- pdf (85.7 kB)
Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist in einem Sammelband beabsichtigt. Um eine vorläufige Bewertung aus Sicht der Rechtswissenschaft zu leisten, sei die Tagung schon jetzt kurz zusammengefasst. Ihr Programm folgte einer klaren Dreiteilung: Die ersten Vorträge entfalteten theoretische Überlegungen zum Verhältnis von Sprache und Recht und bereiteten das konzeptionelle Feld, auf dem in einem zweiten Teil konkrete interdisziplinäre Ansätze erprobt wurden. Der dritte Teil der Tagung widmete sich der Zusammenführung und mündete in einer prominent besetzten Podiumsdiskussion.
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268813X13704187036884
- pdf (87.4 kB)
23 … 中西文化交流向何处去?一则模仿《论语》的现代对话, FFSX 2013, Nr. 1, S. 7
Quo vadis, deutsch-chinesischer Kulturaustausch? Eine moderne Version der "Analekten"- Open Access
- RIS
- pdf (229.2 kB)
22 … Biometrie und Autonomie, KJ 46 (2013), S. 184197, gemeinsam mit Yoan Hermstrüwer
Biometrie ist ein doppeltes Entscheidungsproblem. Während der Einzelne vor seiner Einwilligung eine Unmenge von biometriespezifischen Risiken zu bewerten hat, stehen auch die Rechtsetzung und die Rechtsauslegung vor einem Entscheidungsproblem. Wie sollen die Entscheidungsbeschränkungen, die den Einzelnen bei der Teilnahme an biometrischen Systemen beeinflussen, in der rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden? Die Architektur des europäischen Datenschutzrechts und die Sensibilität der Rechtsauslegung für die psychologischen Kräfte, die bei jeder Einwilligung am Werk sind, werden das Schutzniveau des europäischen Datenschutzrechts maßgeblich prägen.- Open Access
- RIS
- DOI 10.5771/0023-4834-2013-2-184
- pdf (137.3 kB)
- kj.nomos.de
21 … Biometrie und Autonomie. Die Vermessung der Person zwischen Datenschutzrecht und Entscheidungsforschung, S. 144 in: Hermstrüwer/Hamann/Diers (Hrsg.), Schwimmen mit Fingerabdruck? Die biometrischen Herausforderungen für das Recht der Gegenwart und Zukunft, Verlag Optimus, Göttingen 2012, gemeinsam mit Yoan Hermstrüwer
Biometrie birgt Risiken. Zur Handhabung dieser Risiken und zur Entwicklung geeigneter Regulierungsinstrumente kann das Recht wertvolle Impulse aus der Verhaltensforschung gewinnen. Der Beitrag unterscheidet biometrische Systeme rechtlich danach, welchen Grad an Entscheidungsfreiheit sie dem Einzelnen belassen. Im Rahmen einer Auslegung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts werden verhaltenswissenschaftlich belegte Entscheidungsrestriktionen und deren Bedeutung für den rechtlichen Umgang mit Biometrie beleuchtet.- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-86376-016-8
- pdf (117.4 kB)
- optimus-verlag.de
Für neue Arbeiten bedeutet das rasche Wachstum des Forschungsfelds zweierlei. Einerseits müssen sie vergleichsweise innovativ bzw. originell sein, um noch als wissenschaftliche Leistung wahrgenommen zu werden. Andererseits dürfen sie in einem so jungen Themengebiet noch nicht einmal die Grundlagen als bekannt voraussetzen, so dass vielen Dissertationen die Einführung in die Compliance-Thematik zur Pflichtübung wird.
Die unlängst erschienene Dissertation von Jonas Pape gehört streng genommen nicht zur jüngsten Welle der Compliance-Dissertationen, sondern wurde schon 2008 abgeschlossen. Dennoch werde ich sie am o.g. Maßstab messen und nach einem kurzen Überblick über Struktur und Inhalt der Arbeit (1.) ihren originellen Kern besprechen (2.), bevor ich anhand dessen die Gesamtkonzeption Papes hinterfrage (3.). Abschließend kritisiere ich die Arbeit kurz in formaler Hinsicht (4.).
- Open Access
- RIS
- ISSN 1865-3952
- pdf (118.2 kB)
19 … Das Geheimnis der Gedächtniskunst (II), JJ 1 (2010), Nr. 2, S. 2628
Obwohl in Jura unzählige Prüfungsreihenfolgen, Definitionen und Strukturen zu pauken sind, ist die Zahl der Eselsbrücken gering. Der Autor stellt im zweiten Teil des Beitrags weitere Hilfen vor und erläutert die Technik, wie man selbst Eselsbrücken baut.- Open Access
- RIS
- pdf (56.6 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 978-3-8114-7701-8
- pdf (905.8 kB)
- amazon.de
17 … Was kostet ein Manager? Preisfindungsmechanismen bei der Vorstandsvergütung, BRJ 3 (2010), S. 2732
Die Wirtschaftskrise ist zugleich eine Legitimationskrise der neoklassischen Ökonomie. Selbst in orthodox liberalen Kreisen regen sich Zweifel an der regulatorischen Allmacht des freien Marktes. Schon ein Blick auf die Aufsatztitel juristischer Gazetten verdeutlicht das Ausmaß des Desasters: Bezeugte bis vor kurzem noch die „Aktienrechtsreform in Permanenz“ das Pulsieren einer starken, fordernden Wirtschaft, ist mittlerweile von einer „Finanzmarktstabilisierung in Permanenz“ die Rede. Namhafte Wirtschaftsrechtler fragen unverblümt: „Das Aktienrecht der Krise – das Aktienrecht in der Krise?“Diese Zweifel tragen auch in ein ohnehin bereits umstrittenes Feld hinein: dasjenige der Organvergütung. Von der corporate-governance-Debatte der letzten Jahre inspiriert, haben Politiker die öffentliche Kontroverse darüber, wieviel Gehalt Manager verdienen und wieviel sie erhalten, als lohnendes Thema entdeckt – lässt sich doch mit den Todsünden Gier und Neid verlockend einfach polarisieren.
Doch auch handfeste Gründe sprechen dafür, die Preisfindungsmechanismen bei der Vorstandsvergütung zu überdenken. Die Wirtschaftskrise war nicht zuletzt Resultat zweifelhafter Verhaltensanreize durch unangemessene Vorstandsgehälter. Daher werde ich im Folgenden zunächst die bisherigen Entwicklungen der Angemessenheitssicherung darstellen (II.), bevor ich das Kernproblem konkretisieren (III.) und danach auf Lösungsmöglichkeiten eingehen (IV.) kann. Abschließend werde ich die Ergebnisse der Untersuchung kurz in Thesen zusammenfassen (V.).
- Open Access
- RIS
- ISSN 1866-0606
- pdf (315.7 kB)
- bonner-rechtsjournal.de
- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-640-53191-2
- pdf (129.5 kB)
- grin.com
15 … Das Geheimnis der Gedächtniskunst, JJ 1 (2010), Nr. 1, S. 1214
Es ist wie verhext: Manche Dinge wollen einfach nicht hängen bleiben. Dann hilft nur eine „Eselsbrücke“: ein Bild, eine Buchstaben- oder Zahlenkombination. Der Autor erläutert die Technik, wie man Brücken baut. Eine Anleitung.- Open Access
- RIS
- pdf (55.8 kB)
14 … Die Straße zur Freiheit? oder: Kritische Bemerkungen zur Neubekanntmachung von Gesetzen, DÖV 62 (2009), S. 11211130, gemeinsam mit Christoph Schwalb
Vor einigen Wochen erschien mit der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein Lehrstück über das Selbstverständnis, mit dem manche Ministerien Parlamentsgesetze behandeln. Die aberwitzigen Textfehler der Bekanntmachung bezeugen eine Sorglosigkeit, die wohl nur Spiegelbild der Eigenmächtigkeit ist, mit der die Behörde zugleich den Gesetzestext „korrigiert“ hat. Der Beitrag belegt anhand zahlreicher Beispiele, dass Neubekanntmachungen oft an substantiellen Fehlern leiden, die meist auf eine Missachtung der rechtsstaatlichen Förmlichkeit zurückzuführen sind. In sechs Thesen entwirft der Beitrag sodann ein dogmatisches Grundgerüst für die Bekanntmachungspraxis, das derartige Fehler ausschließen soll; abschließend regt er auch die Wiederbelebung des BGBl. III an.- Open Access
- RIS
- ISSN 0029-859X
- pdf (836.2 kB)
- doev.de
- beck-online.beck.de
13 … Verwirrende Vorschriften im Verbrauchssteuerrecht. [Zugleich eine Kritik am großzügigen Umgang mit Exekutivermächtigungen], BB 64 (2009), Nr. 48, S. M1, gemeinsam mit Georg A. Wittuhn
Mao Zedong prägte die berühmte Kampfparole „Chaos regiert die Welt – die Lage ist ausgezeichnet.“ Ob der deutsche Steuergesetzgeber ähnlich daoistisch denkt?- Open Access
- RIS
- ISSN 0340-7918
- pdf (43.8 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 1865-2301
- pdf (145.9 kB)
11 … Kuriose Gesetzestexte. SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG ist einfach kürzer, SPON 6.7.2009
Doppelungen, Wortungetüme, Abkürzungsbandwürmer - in deutschen Gesetzestexten findet sich so manche verbale Entgleisung. SPIEGEL ONLINE stellt die kuriosesten Sprachkreationen vor.- Open Access
- RIS
- spiegel.de
10 … Student Participation in Legal Education in Germany and Europe, GLJ 10 (2009), S. 10951112, gemeinsam mit Lisa Rieder
In Germany, the possibilities of students to participate in and contribute to legal education are generally quite limited. Compared to the legal education systems in the USA and Canada, the course of studies is rather theoretical and quite anonymous. Communication between students, faculty staff and deans is rare, and classes are fairly big. As to the abstractness of the curriculum, several changes have been made to improve the situation. For example, a reform in 2003 was supposed to increase foreign language competence and provide for more specialization and practical relevance. However, the system can still (or again) be considered to be “under construction”. Many important skills are not being taught, and the awareness of the international, social and cultural contexts is largely neglected or lacking reference to the subject matter. There is an ongoing debate about further changes to the legal educational systems especially about the adoption of the Bologna Process. While some consider it inapplicable to the German system, others have already started transferring it at their university. Several federal states have meanwhile started endorsing a basic reform. However the next rulings will not be until 2011. Presently scholars, policy-makers in the field of education and economists face the challenge of devising strategies for legal education that meet the needs and interests of all ”stakeholders” while being compatible with the traditional German system. Students are curious and concerned about the future of their curriculum. Their means of participation include a) passively evaluating teachings, b) actively engaging in a student parliament or self-governed student councils of a special field (so-called Fachschaften) and c) actively involving in student organizations.- Open Access
- RIS
- ISSN 2071-8322
- pdf (378 B)
9 … Übungsfall: A Life 4 Sale, ZJS 2 (2009), S. 267273
Der Übungsfall richtet sich an Studierende fortgeschrittener Semester und spinnt eine wahre, wenn auch bizarre, Begebenheit aus der Tagespresse weiter. Die erste Frage betrifft rechtliche Probleme der Internetauktion, die Formerfordernisse des § 311b BGB sowie das Mangelgewährleistungsrecht bei Kauf einer Sachgesamtheit. Die zweite Frage thematisiert das Institut der Vertragsübernahme.- Open Access
- RIS
- ISSN 1865-6331
- pdf (101 kB)
8 … Juristische Kuriositäten. Ein Spaziergang durch den Paragrafendschungel, NJW 62 (2009), S. 727732
Unter Juristen wird oft diskutiert, so manches mal gar „gestritten“; sogar darüber, ob es „streitig“, „strittig“ oder „umstritten“ heißen muss, streiten Juristen bekanntlich. Doch viel zu selten nimmt man sich die Zeit, einmal entspannt durch den Paragraphendschungel zu spazieren. Nur eine Stunde im grünen Wald, um sich an hübscher Flora zu erfreuen, kuriosen Wildwuchs zu bewundern und die Atmosphäre aufzunehmen – recht modrig hier, gar duftig dort. Eine Glosse.- Open Access
- RIS
- ISSN 0341-1915
- pdf (3.7 MB)
- beck-online.beck.de
7 … Kurioses im Paragrafendschungel. Interview, NJW 62 (2009), Nr. 9, S. XIVXVI
Welches ist das einzige noch gültige Gesetz in Deutschland, das nur aus "weggefallen(en)" Regelungen besteht? Welche Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme einer Ausnahme steht einer Regel im deutschen Recht gleich?Heft 11 der NJW, das am 5. März erscheinen wird, ist wieder ein Schwerpunktheft zu Themen aus Literatur, Kunst und Recht. In seinem Beitrag "Juristische Kuriositäten - ein Spaziergang durch den Paragrafendschunget" beantwortet dort Jura-Student Hanjo Hamann diese und andere Fragen, die wir selbst bisher nicht zu stellen wagten.
- Open Access
- RIS
- ISSN 0341-1915
- pdf (1.3 MB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 1615-8032
- pdf (4.5 MB)
- insolvenzrecht.jurion.de
- Open Access
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Wo aber die Grenzen wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes zulasten der Rechtsgemeinschaft überschritten und einzelne Rechtssubjekte in ihrem Vermögen beschädigt werden, da ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen. Diese Forderung versteht der Gesetzgeber allzu gern als Ruf nach der strafenden, die Ordnung wieder herstellenden und das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft rehabilitierenden Staatsmacht. So auch unlängst: Der „Forderung nach einer Verschärfung der Strafvorschriften im Kapitalmarktbereich als Reaktion auf [verschiedene] Finanzskandale“ folgte der Gesetzgeber prompt durch die überschießende Umsetzung einer europäischen Richtlinie im sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Eine Norm des europäischen Regelwerks hatte vorgesehen, die Richtigkeit der Rechnungslegung durch eine persönliche Erklärung vom Verantwortlichen bestätigen zu lassen. Dies nahm der deutsche Gesetzgeber zum Anlass, in Art. 5 Nrn. 3-9 TUG eine Zusicherungspflicht vorzusehen, die bald als „Bilanzeid“ bezeichnet wurde, und deren Verletzung durch die Erweiterung von § 331 HGB mit Strafe belegt wurde.
Nachdem die Norm ein gutes Jahr in Kraft, erst kürzlich für die Praxis konkretisiert worden, und noch immer in der Diskussion ist, bietet es sich an, ihr einige dogmatische Überlegungen zu widmen.
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- ISSN 1611-2296
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Eine der vielen Neuerungen, die dieses Gesetz brachte, betrifft Kredite, die ein Unternehmensteilhaber seinem Unternehmen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen). Das passiert besonders häufig in Fällen der Konzernfinanzierung, wo Mutter- und Tochtergesellschaften einander wechselseitig Kredite geben. Dafür haben Finanzierungsexperten ausgeklügelte Verrechnungssysteme entwickelt (sog. cash pooling), die durch das MoMiG aus dem Gleichgewicht zu geraten drohten.
Die vorliegende Studie untersucht alte und neue Probleme bei der Anfechtung aufsteigender Darlehen nach § 135 InsO und zeigt auf, dass das MoMiG anders als teilweise befürchtet kein „Todesstoß“ für das cash pooling war, weil sich auch die vom Gesetzgeber nicht bedachten Probleme praxisnah dogmatisch lösen lassen.
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- ISBN 978-3-95485-161-4
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Nachdem bereits ein Vorentwurf fast ein Jahr lang zur Diskussion gestanden hatte, präsentierte der MoMiG-Regierungsentwurf vom 23.5.2007 in Art. 1 Nr. 15 einen umfassenden Regelungsvorschlag. Zwar wurden viele Anregungen aus der Literatur berücksichtigt, darüber ging allerdings das größere Bild verloren. So entstand eine eigenwillige Mischung verschiedener Ansätze – es fehlt allein an einer überzeugenden dogmatischen Grundwertung.
Welche Auslegungs- und Anwendungsprobleme Art. 1 Nr. 15 MoMiG-RegE aufwirft und wie sie dogmatisch konsequent zu lösen sind, will die folgende Ausarbeitung klären.
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- ISSN 1434-9272
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Was passiert, wenn sich Minderheitsaktionäre zusammenschließen, um „ihr“ Unternehmen zu kontrollieren? Die Fälle Pixelpark, Beiersdorf und – medienwirksam – Deutsche Börse/TCI haben eine brisante Frage aufgeworfen. Die hat der Gesetzgeber zwar gesehen und in § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG geregelt, doch blieben viele Aspekte dieser Norm lange unklar.
Mit der Entscheidung des BGH in Sachen WMF kam es Ende letzten Jahres zu einer ersten höchstgerichtlichen Entscheidung, die das Interesse der Rechtswissenschaft wiederbelebte. Erneut stellt sich die Frage: Wie entsteht ein „Aktionärskartell“ iSd § 30 II 1 Hs. 1 WpÜG? Eine rechtsmethodische Analyse soll helfen, diese Frage zu beantworten.
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- ISSN 0723-9416
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