
Fachtexte
Unten findet sich eine Auswahl von 64 zur Veröffentlichung angenommenen Fachtexten, sortiert von neu nach alt.
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- ISSN 0003-8997
- Closed Access
- RIS
- ISSN 0001-2343
62 … Justizforschung und Digitalisierung. Neue Wege zur Erschließung der Personalgeschichte des Bundesgerichtshofs im Internet, JurPC 30 (2018), im Erscheinen, gemeinsam mit Marisa Nest
Die traditionelle europäische Vorstellung vom kodifizierten Gesetzesrecht, das durch Richter lediglich ausgesprochen oder punktuell konkretisiert wird, lässt wenig Spielraum für die Entfaltung individueller Richterpersönlichkeiten. Dabei lässt sich gerade in Deutschland eine Hinwendung zur richterrechtlichen Methodik beobachten, die dazu ermutigt, sich mit der Personalgeschichte der Justiz differenzierter als bisher auseinanderzusetzen. Der vorliegende Beitrag versteht sich als Anregung und Arbeitshilfe zur Nutzung digitaler Arbeitsprozesse in der rechtsgeschichtlichen Forschung – einer Methodeninnovation, die andere Disziplinen derzeit unter dem Stichwort digital humanities verhandeln. Dies trägt dazu bei, die durch Rechtswissenschaftler immer öfter eingeforderte freie(re) Verfügbarkeit amtlicher Justizdaten zu verbessern, und erleichtert zugleich die Erforschung des Rechtssystems in anderen Fachdisziplinen, die dafür auf offen verfügbare Forschungsdaten (open data) angewiesen sind.- Open Access
- RIS
- ISSN 1615-5335
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268817X15028973250121
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268817X15066052005312
59 … VGH Mannheim verhandelt über Open Access. Müssen Wissenschaftler ihre Ergebnisse frei zugänglich machen?, LTO 8 (2017), Nr. 24747, S. 12, gemeinsam mit Fabienne Graf
Der VGH Mannheim hat verhandelt, ob Universitäten ihre Professoren zwingen dürfen, veröffentlichte Erkenntnisse frei verfügbar zu machen. Die lang erwartete Abwägung zwischen Urheber- und Wissenschaftsrecht steht aus, der Fall geht wohl zum BVerfG.58 … Die empirische Herangehensweise im Zivilrecht. Lebensnähe und Methodenehrlichkeit für die juristische Analytik?, AcP 217 (2017), S. 311336, gemeinsam mit Leonard Hoeft
Praktische Beispiele für das Potential und die Grenzen statistischer (d.h. quantitativ-empirischer) Erhebungen in zivilrechtlichen Archivzeitschriften sind bislang rar. Nun gibt ein neuer Vorschlag willkommenen Anlass zu weiterführenden Überlegungen: Alexander Stöhr plädiert am Beispiel der Transparenzkontrolle im Arbeitsrecht „für eine empirische Herangehensweise“. Dazu verwendet er zwei Klauseln aus Arbeitsverträgen, die das Bundesarbeitsgericht 2007 bzw. 2011 am Maßstab des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zu beurteilen hatte, und befragt knapp dreißigtausend Angehörige seiner Universität per E-Mail, wie sie die streitentscheidende Frage des Falls jeweils entschieden hätten. Aus den fast eintausend Antworten, die mehrheitlich von der des BAG abwichen, folgert Stöhr, dass der vom Bundesarbeitsgericht entwickelte „Transparenzmaßstab an der Realität vorbeigeht“ (560), und schlägt deshalb vor, „die Paradigmen der Transparenzkontrolle grundlegend zu überdenken“ (571). Erörterungen zu verschiedenen empirischen Instrumenten runden die Darstellung ab und geben wertvolle Impulse für weiterführende Überlegungen zur Zukunft einer empirischen Rechtsforschung. Diese Impulse kommen genau zur rechten Zeit, denn jüngst wurde auch in den USA eine „dringende“ und „radikale“ methodische Erneuerung der „Vertragsauslegung durch Umfragen und Experimente“ vorgeschlagen, die insbesondere zur Beurteilung überraschender Klauseln in Verbraucherverträgen geeignet und zulässig sein, aber auch im größeren Maßstab die richterliche Auslegung durch empirische Erhebungen anreichern oder gar ersetzen sollen – in der Stoßrichtung völlig identisch mit Stöhr, in Mitteln und Methodik jedoch grundlegend anders.- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1628/000389917X15002739282653
- Open Access
- RIS
- ISSN 1860-5605
- pdf (174.3 kB)
- www.forhistiur.de
- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-428-55247-4
55 … Juristische Semantik messend verstehen. CAL²Lab – Eine computergestützte Forschungs- und Experimentierplattform als Beitrag zu einer datengestützten Rechtslinguistik, S. 177183 in: Vogel (Hrsg.), Recht ist kein Text. Studien zur Sprachlosigkeit im verfassten Rechtsstaat, Verlag Duncker & Humblot, Berlin 2017, gemeinsam mit Isabelle Gauer / Friedemann Vogel
The goal of this interdisciplinary project is to develop and test a computer-linguistic platform for assisting legal linguistic research. The platform aims to support analyses of the use of legal language and legal concepts with the help of data-driven methods. It offers semi-automated tools to investigate the structure of legal concepts on multiple levels, while focussing on the contextual (in)determination of legal expressions (“sedimentation of legal dogmatics”) from diachronic (concept change) as well as synchronic (differences subject to legal schools, media, text types, legal fiels, etc.) perspectives. The development and application of the platform opens up new possibilities for legal textual work with mass linguistic data annotated and visualized specially for legal linguistic tasks. Therefore, it contributes to the hermeneutic of a statistical understanding of law. Access to this platform will be free of charge.- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-428-55247-4
54 … Offene Wissenschaft. Wie kann sich Freies Wissen weiter entwickeln? (Interview), WMde-Blog 28.6.2017
Bereits 2015 wurde Wikidata mit dem Preis „Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen“ prämiert, in diesem Jahr ist es die Onlineplattform www.Richter-im-Internet.de von Hanjo Hamann aus dem Fellow-Programm Freies Wissen 2016/17, das im vergangenen Jahr von Wikimedia Deutschland und dem Stifterverband ins Leben gerufen wurde. Im nachfolgenden Interview berichtet der Preisträger über die Bedeutung von Offenheit in der Wissenschaft, Wikidata und was in Zukunft für Freies Wissen getan werden muss.- Open Access
- RIS
- blog.wikimedia.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1515/jura-2017-0147
- pdf (1.7 MB)
52 … Die kritische Masse. Aspekte einer quantitativ orientierten Hermeneutik am Beispiel der computergestützten Rechtslinguistik, S. 8195 in: Schweiker/Hass/Novokhatko/Halbleib (Hrsg.), Messen und Verstehen in der Wissenschaft. Interdisziplinäre Ansätze, Verlag J.B. Metzler (Springer Fachmedien), Wiesbaden 2017, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Die nachstehenden Überlegungen zum Verhältnis von Quantität und Qualität im Deutungs- und Erkenntnisprozess der Wissenschaften beruhen auf einer Begegnung sehr unterschiedlicher und dabei doch verwandter Disziplinen: Im Rahmen des Projekts „Juristisches Referenzkorpus“ (JuReko), das seit 2014 von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften gefördert wird, erproben wir Möglichkeiten und Grenzen einer „computergestützten Rechtslinguistik“. Dazu dient der Aufbau eines Referenzkorpus des deutschsprachigen Rechts, d.h. einer aufbereiteten Sammlung juristischer Texte aus besonders relevanten Domänen (Gesetzgebung, Rechtsprechung, Rechtswissenschaft) und verschiedenen Rechtsgebieten (Zivil-, Straf-, Verwaltungs-, Wirtschaftsrecht usw.) als Grundlage für semiautomatische Studien aus juristischer, linguistischer und sozialwissenschaftlicher Perspektive.- Open Access
- RIS
- DOI 10.1007/978-3-658-18354-7_7
- pdf (311 kB)
- Closed Access
- RIS
- DOI 10.1515/9783110296198-009
50 … Das juristische Referenzkorpus (JuReko). Computergestützte Rechtslinguistik als empirischer Beitrag zu Gesetzgebung und Justiz, S. 156158 in: Burr (Hrsg.), DHd 2016: Modellierung - Vernetzung - Visualisierung. Die Digital Humanities als fächerübergreifendes Forschungsparadigma, Verlag nisaba, Leipzig 2. Aufl. 2017, gemeinsam mit Isabelle Gauer / Friedemann Vogel
Sprachwissenschaftler_innen und Jurist_innen haben gemein, dass sie mit Texten arbeiten. Der juristische Umgang mit Texten ist allerdings geprägt und überformt von den Verfassungsgeboten der Rechtssicherheit und Vorhersehbarkeit der Interpretation von Normtexten, die eine disziplinäre Standardisierung erfordern. [Konferenzabstract]- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-941379-05-3
- pdf (56 MB)
49 … Computergestützte Rechtslinguistik (CAL²). Das Gewirk von Sprache und Dogmatik des Rechts am Beispiel des JuReko-Referenzkorpus, S. 251255 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2016, Verlag Winter, Heidelberg 2017, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Kollegprojekt „Juristisches Referenzkorpus (JuReko)“ widmet sich interdisziplinär den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen – der Rechts- und Sprachwissenschaft – vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten. Die Begegnung einer evidenzbasierten Jurisprudenz mit der empirischen Computerlinguistik ermöglicht es, in großen Textmengen Diskurssedimente aufzuspüren und dadurch die Entstehung und Entwicklung dogmatischer Lehren, wissenschaftlicher Schulen und sozialer Netzwerke zu untersuchen.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6773-2
- pdf (55.7 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
48 … Müssen Richter mit allem rechnen? Empirische Realitäten im Rechtssystem, MPG Jahrbuch 6.3.2017
Kontinentaleuropäisches Rechtsdenken steht Empirie und Statistik traditionell eher fern. Und doch versuchen Juristen schon seit über einhundert Jahren, Erkenntnisse über den Ist- und den Soll-Zustand der Gesellschaft zusammenzubringen. Diese Versuche mussten sich immer wieder an neue Denkparadigmen anpassen und richten sich heute auf die argumentative Bewältigung verschiedener Weltbeschreibungen; insofern sind sie für die Rechtsarbeit unverzichtbar und werden auch die juristische Ausbildung künftig entscheidend prägen. Komplexe Rechtswirklichkeiten erfordern statistisches Rechtsdenken.- Open Access
- RIS
- DOI 10.17617/1.3Q
- mpg.de
47 … Gerichtsurteile als Menschenwerk. Zum Editionsprojekt „Die Namen der Justiz“, WMde-Blog 23.2.2017
Das Fellow-Programm Freies Wissen wurde 2016 von Wikimedia Deutschland und dem Stifterverband initiiert, um junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler dabei zu unterstützen, ihre eigene Forschung und Lehre im Sinne von Open Science zu öffnen und damit für alle zugänglich und nachnutzbar zu machen. In diesem Gastbeitrag stellt der Stipendiat Hanjo Hamann sein Projekt vor, welches er im Rahmen des Fellow-Programms durchführt.- Open Access
- RIS
- blog.wikimedia.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.21257/sg.28
- pdf (438.4 kB)
- sui-generis.ch
45 … Justiz im Dauerfeuer, JZ 71 (2016), S. 11081110
Es herrscht Krieg in der deutschen Rechtspflege. Die Tagespresse schweigt, doch täglich mehren sich in den Fachgazetten Andeutungen auf gewalttätige Ausschreitungen an deutschen Gerichten – bis hin zu den höchsten der Republik.- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268816X14653065535996
- pdf (82.8 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 0016-9420
- pdf (410.4 kB)
- beck-online.beck.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.5771/1868-8098-2016-2-318
- pdf (484.8 kB)
42 … Juristisches Referenzkorpus (JuReko). Computergestützte Zugänge zu Sprache und Dogmatik des Rechts, S. 288291 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2015, Verlag Winter, Heidelberg 2016, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Projekt ist ein Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung und widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen – der Rechts- und Sprachwissenschaft – vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten. Damit schlägt das Projekt Brücken zwischen neuerer empirischer Rechtsforschung auf der einen und computergestützter und rechtsmethodisch geschulter Korpuslinguistik auf der anderen Seite.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6633-9
- pdf (106 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
- Open Access
- RIS
- pdf (159.1 kB)
- Closed Access
- RIS
- ISSN 0720-6356
- beck-online.beck.de
- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-00-051495-1
- pdf (561 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 0179-4051
- pdf (197.3 kB)
36 … Zeitgeistreiches. Scherz und Ernst in der Juristenzeitung: Glossen aus sechzig Jahren, Verlag Mohr Siebeck, Tübingen 2015, ISBN 978-3-16-154251-0 (207 S.), gemeinsam mit Martin Idler
Gut anderthalb Jahrhunderte ist es her, dass ein berühmter Gelehrter die Rechtswissenschaft mit einer bissigen Satire aufs Korn nahm und durch seinen humoristischen Geniestreich unseren Blick auf das Recht für immer veränderte. Wenige Jahren sind es, seit eine im Verlag Mohr Siebeck erschienene Doktorarbeit beiläufig feststellte: »Dass man Juristen Humor nachsagt, ist eher die Ausnahme.« Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Wie haben sich Humor und Nachdenklichkeit in der Juristerei über die Jahrzehnte verändert? Das 70-jährige Jubiläum der renommierten »Juristenzeitung« (JZ) bietet Anlass, zurückzuschauen auf die über 400 Glossen und Satiren, die in dieser Fachzeitschrift von 1951 bis 2010 erschienen sind. Mit dem Abstand einiger Jahre wird deutlich, welche dieser Randnotizen heute noch (oder wieder) lesenswert, amüsant und brisant sind. In der vorliegenden »Weihnachtsgabe« präsentieren ein Lektor des Verlags und der Schriftleiter der JZ eine persönliche Auswahl. Darin erweist sich die juristische Glosse – unterhaltsame Kunstform ebenso wie Format geistreicher Wissenschaftskritik – als zeitgemäßer denn je.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-16-154251-0
- pdf (364.9 kB)
- mohr.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1515/9783110348941-009
- pdf (126.5 kB)
34 … Vom corpus iuris zu den corpora iurum. Konzeption und Erschließung eines juristischen Referenzkorpus (JuReko), S. 275278 in: Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.), Jahrbuch 2014, Verlag Winter, Heidelberg 2015, gemeinsam mit Friedemann Vogel
Das Projekt versteht sich als Beitrag zur interdisziplinären Rechtsforschung und widmet sich den Möglichkeiten und Grenzen einer „Ausmessung“ juristischer Diskurse. Dabei werden neuere Erkenntnisinteressen und Methoden zweier Disziplinen der Rechts- und Sprachwissenschaft vereint und Wege zur Entwicklung einer computer- und korpusgestützten Rechtslinguistik beschritten.- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-8253-6498-4
- pdf (422 kB)
- haw.uni-heidelberg.de
33 … Referendarsstation im juristischen Wissenschaftsverlag Mohr Siebeck, JuS 56 (2015), Nr. 3, S. 3234
Finanzinvestoren nennen sie gern „“Hidden Champions“, die kleinen Familienbetriebe im Ländle, die mit traditionsreichen Geschäftsmodellen und schwäbischem Qualitätsbewusstsein beachtliches internationales Renommee und nicht selten die Weltmarktführerschaft erringen und sich trotzdem nein: deshalb nicht zum Börsengang hinreißen lassen, sondern in Familienhand bleiben. Dabei müssen „Hidden“ Champions keineswegs im Verborgenen werkeln: Nördlich der Schwäbischen Alb etwa prägt einer sein Löwensignet samt Gründungsjahr 1801 auf Abertausende von Druckwerken um gerade von sich reden zu machen: Der Verlag Mohr Siebeck GmbH & Co. KG. Hervorgegangen aus zwei südwestdeutschen Verlagsbuchhandlungen, gehört er heute den namensgebenden Siebecks in vierter und fünfter Generation und beschäftigt etwa 40 Mitarbeiter. Sitz des Unternehmens ist ein korallenrotes Palazzo mit dem in die Fassade gemeißelten Wahlspruch Artibus Ingenuis („Den edlen Künsten“), schräg gegenüber vom Hauptgebäude der Universität von 1477 mit dem ungleich kühneren Motto ihres Gründers Attempto („Ich wage es“). Dort sitzen sowohl die Zulieferer als auch die Endkunden des Verlags, denn für Juristen sind dessen gelb eingeschlagene Monografien, seine zig Lehrbücher und bald sieben Großkommentare ebenso unverzichtbar wie die Entscheidungssammlung BVerfGE und die Zeitschriften AcP, AöR, JZ und RabelsZ, die dort neben 15 weiteren erscheinen. Grund genug für eine Referendarsstage im Vorhof der Rechtswissenschaft.- Open Access
- RIS
- ISSN 0022-6939
- pdf (72.9 kB)
32 … Forderungserlass und Insolvenzplan. Zur Entmystifizierung „der Naturalobligation“ durch systematische und funktional-teleologische Auslegung, ZIP 35 (2015), S. 308316, gemeinsam mit Kai Dellit
Gerade 20 Jahre ist es her, dass die InsO verkündet wurde. Mit ihr hielt der Insolvenzplan Einzug - ein sehr modernes Sanierungsinstrument, das aber auf eine durchaus veritable Geschichte zurückblickt. Dieses Spannungsverhältnis hat Systembrüche entstehen lassen, die mit der überkommenen Dogmatik nicht mehr überzeugend zu überbrücken sind. Vor allem die aus dem römischen Recht entlehnte „Naturalobligation“ stiftet inzwischen mehr Verwirrung als Nutzen. Höchste Zeit für eine dogmatische Neujustierung.- Open Access
- RIS
- ISSN 0723-9416
- zip-online.de
- Open Access
- RIS
- ISSN 0341-1915
- pdf (2.1 MB)
- beck-online.beck.de
- Open Access
- RIS
- DOI 10.5771/1868-8098-2014-4-501
- pdf (376.3 kB)
- rw.nomos.de
Errare humanum est.
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/000389114X14104459599689
- pdf (130.1 kB)
- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-16-153322-8
- pdf (354.4 kB)
- mohr.de
27 … Moderne Verwaltung und E-Mail oder: Eine Nummer über die Nummer, JZ 69 (2014), S. 295296
Haben Sie schon eine E-Mail-Nummer? Die haben Sie ganz sicher, aber vielleicht wissen Sie es nicht. Denn früher hießen E-Mail-Nummern noch E-Mail-„Adressen“. Wie altmodisch. Das deutsche Verwaltungsrecht ist längst weiter.- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268814X13923914602900
- pdf (85.7 kB)
26 … Juristische Korpuspragmatik – Konferenzbericht, DS 41 (2013), S. 285288, gemeinsam mit Jana Werner
Vom 25. bis 27. April 2013 fand im Freiburger Institute for Advanced Studies (FRIAS) unter Leitung von Jun.-Prof. Dr. Friedemann Vogel die interdisziplinäre Tagung „Juristische Korpuspragmatik: Die Herausforderung des Rechts durch Sprach- und Medientheorie“ statt. Mehr als fünfzig Teilnehmer aus verschiedenen Disziplinen (überwiegend Rechts- und Sprachwissenschaftler) folgten der Einladung nach Freiburg. Die Vorträge, die sich grob unterteilen lassen in Theorie zur Rechtslinguistik (erster Tag), empirische Zugänge zu juristischer Semantik (zweiter Tag) und Zusammenführung der Ergebnisse/Ausblick (dritter Tag), wurden etwa zur Hälfte von Juristen und Sprachwissenschaftlern gehalten. Einig waren sich alle Teilnehmer, dass eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Sprachwissenschaftlern und Juristen zu vertiefen sei, da Erkenntnisse der modernen Linguistik auch Konsequenzen für das juristische Selbstverständnis habe: Nicht ein ‚objektiver’, gegebener Textsinn sei mithilfe der Sprache zu finden, sondern vielmehr sei zu fragen, mithilfe welcher sprachlichen Handlungen Textsinn konstituiert würde. Leider, muss man konstatieren, waren sich hier alle einig, so dass man sich gemeinsam an einem Standpunkt abarbeitete, den unter den Anwesenden letztlich niemand lebendig vertrat, obgleich immer erklärt wurde, es sei dies der hegemoniale Standpunkt innerhalb der Rechtswissenschaften.- Closed Access
- RIS
- ISSN 0340-9341
- DSdigital.de
Die Veröffentlichung der Tagungsbeiträge ist in einem Sammelband beabsichtigt. Um eine vorläufige Bewertung aus Sicht der Rechtswissenschaft zu leisten, sei die Tagung schon jetzt kurz zusammengefasst. Ihr Programm folgte einer klaren Dreiteilung: Die ersten Vorträge entfalteten theoretische Überlegungen zum Verhältnis von Sprache und Recht und bereiteten das konzeptionelle Feld, auf dem in einem zweiten Teil konkrete interdisziplinäre Ansätze erprobt wurden. Der dritte Teil der Tagung widmete sich der Zusammenführung und mündete in einer prominent besetzten Podiumsdiskussion.
- Open Access
- RIS
- DOI 10.1628/002268813X13704187036884
- pdf (87.4 kB)
24 … Biometrie und Autonomie, KJ 46 (2013), S. 184197, gemeinsam mit Yoan Hermstrüwer
Biometrie ist ein doppeltes Entscheidungsproblem. Während der Einzelne vor seiner Einwilligung eine Unmenge von biometriespezifischen Risiken zu bewerten hat, stehen auch die Rechtsetzung und die Rechtsauslegung vor einem Entscheidungsproblem. Wie sollen die Entscheidungsbeschränkungen, die den Einzelnen bei der Teilnahme an biometrischen Systemen beeinflussen, in der rechtspolitischen und rechtsdogmatischen Entscheidungsfindung berücksichtigt werden? Die Architektur des europäischen Datenschutzrechts und die Sensibilität der Rechtsauslegung für die psychologischen Kräfte, die bei jeder Einwilligung am Werk sind, werden das Schutzniveau des europäischen Datenschutzrechts maßgeblich prägen.- Open Access
- RIS
- DOI 10.5771/0023-4834-2013-2-184
- pdf (137.3 kB)
- kj.nomos.de
23 … Biometrie und Autonomie. Die Vermessung der Person zwischen Datenschutzrecht und Entscheidungsforschung, S. 144 in: Hermstrüwer/Hamann/Diers (Hrsg.), Schwimmen mit Fingerabdruck? Die biometrischen Herausforderungen für das Recht der Gegenwart und Zukunft, Verlag Optimus, Göttingen 2012, gemeinsam mit Yoan Hermstrüwer
Biometrie birgt Risiken. Zur Handhabung dieser Risiken und zur Entwicklung geeigneter Regulierungsinstrumente kann das Recht wertvolle Impulse aus der Verhaltensforschung gewinnen. Der Beitrag unterscheidet biometrische Systeme rechtlich danach, welchen Grad an Entscheidungsfreiheit sie dem Einzelnen belassen. Im Rahmen einer Auslegung des deutschen und europäischen Datenschutzrechts werden verhaltenswissenschaftlich belegte Entscheidungsrestriktionen und deren Bedeutung für den rechtlichen Umgang mit Biometrie beleuchtet.- Closed Access
- RIS
- ISBN 978-3-86376-016-8
- pdf (117.4 kB)
- optimus-verlag.de
21 … Zwei Drittel der Wirklichkeit, SSRN 30.8.2012, gemeinsam mit Christiane Heinicke
Welche Medien eignen sich für den öffentlichen Diskurs über brisante rechtliche und politische Fragen? Darum geht es in der folgenden Kurzgeschichte. Sie thematisiert die umstrittene Beschränkung des freien Zugangs zu deutschen Gerichtsurteilen, die jüngst durch ein spektakuläres Urteil des Verwaltungsgerichtshofs von Baden-Württemberg in die Presse geraten ist (nachzulesen in: Spiegel v. 12.5.2013, Legal Tribune Online v. 6.6.2013, Badische Zeitung v. 18.6.2013). Anhand dieses Themas stellt die Geschichte dar, wie die Beschränkungen traditioneller Presseorgane dazu führen können, dass wichtige Fragen systematisch vernachlässigt werden, zugunsten oberflächlich interessanterer und leichter zugänglicher Themen. Ökonomische und politische Sachzwänge tragen dazu ebenso bei wie psychologische Gruppendynamiken. Partizipative Internetmedien hingegen sind dank ihrer größeren Unabhängigkeit und dezentralen Organisation flexibler, können leichter provokante Fragen aufwerfen und bisweilen sogar größere Rechercheressourcen mobilisieren. Andererseits sind Internetmedien oft weniger originell, weniger zuverlässig und leichter zu instrumentalisieren. An mehreren Beispielen der letzten Jahre illustriert die Geschichte diese Erkenntnisse und stellt unausgesprochen die Frage nach der Rolle investigativer Recherchen im Medienmix der Zukunft.- Open Access
- RIS
- DOI 10.2139/ssrn.2391465
- poseidon01.ssrn.com
Für neue Arbeiten bedeutet das rasche Wachstum des Forschungsfelds zweierlei. Einerseits müssen sie vergleichsweise innovativ bzw. originell sein, um noch als wissenschaftliche Leistung wahrgenommen zu werden. Andererseits dürfen sie in einem so jungen Themengebiet noch nicht einmal die Grundlagen als bekannt voraussetzen, so dass vielen Dissertationen die Einführung in die Compliance-Thematik zur Pflichtübung wird.
Die unlängst erschienene Dissertation von Jonas Pape gehört streng genommen nicht zur jüngsten Welle der Compliance-Dissertationen, sondern wurde schon 2008 abgeschlossen. Dennoch werde ich sie am o.g. Maßstab messen und nach einem kurzen Überblick über Struktur und Inhalt der Arbeit (1.) ihren originellen Kern besprechen (2.), bevor ich anhand dessen die Gesamtkonzeption Papes hinterfrage (3.). Abschließend kritisiere ich die Arbeit kurz in formaler Hinsicht (4.).
- Open Access
- RIS
- ISSN 1865-3952
- pdf (118.2 kB)
19 … Das Geheimnis der Gedächtniskunst (II), JJ 1 (2010), Nr. 2, S. 2628
Obwohl in Jura unzählige Prüfungsreihenfolgen, Definitionen und Strukturen zu pauken sind, ist die Zahl der Eselsbrücken gering. Der Autor stellt im zweiten Teil des Beitrags weitere Hilfen vor und erläutert die Technik, wie man selbst Eselsbrücken baut.- Open Access
- RIS
- pdf (56.6 kB)
- Open Access
- RIS
- ISSN 978-3-8114-7701-8
- pdf (905.8 kB)
- amazon.de
17 … Was kostet ein Manager? Preisfindungsmechanismen bei der Vorstandsvergütung, BRJ 3 (2010), S. 2732
Die Wirtschaftskrise ist zugleich eine Legitimationskrise der neoklassischen Ökonomie. Selbst in orthodox liberalen Kreisen regen sich Zweifel an der regulatorischen Allmacht des freien Marktes. Schon ein Blick auf die Aufsatztitel juristischer Gazetten verdeutlicht das Ausmaß des Desasters: Bezeugte bis vor kurzem noch die „Aktienrechtsreform in Permanenz“ das Pulsieren einer starken, fordernden Wirtschaft, ist mittlerweile von einer „Finanzmarktstabilisierung in Permanenz“ die Rede. Namhafte Wirtschaftsrechtler fragen unverblümt: „Das Aktienrecht der Krise – das Aktienrecht in der Krise?“Diese Zweifel tragen auch in ein ohnehin bereits umstrittenes Feld hinein: dasjenige der Organvergütung. Von der corporate-governance-Debatte der letzten Jahre inspiriert, haben Politiker die öffentliche Kontroverse darüber, wieviel Gehalt Manager verdienen und wieviel sie erhalten, als lohnendes Thema entdeckt – lässt sich doch mit den Todsünden Gier und Neid verlockend einfach polarisieren.
Doch auch handfeste Gründe sprechen dafür, die Preisfindungsmechanismen bei der Vorstandsvergütung zu überdenken. Die Wirtschaftskrise war nicht zuletzt Resultat zweifelhafter Verhaltensanreize durch unangemessene Vorstandsgehälter. Daher werde ich im Folgenden zunächst die bisherigen Entwicklungen der Angemessenheitssicherung darstellen (II.), bevor ich das Kernproblem konkretisieren (III.) und danach auf Lösungsmöglichkeiten eingehen (IV.) kann. Abschließend werde ich die Ergebnisse der Untersuchung kurz in Thesen zusammenfassen (V.).
- Open Access
- RIS
- ISSN 1866-0606
- pdf (315.7 kB)
- bonner-rechtsjournal.de
- Open Access
- RIS
- ISBN 978-3-640-53191-2
- pdf (129.5 kB)
- grin.com
15 … Das Geheimnis der Gedächtniskunst, JJ 1 (2010), Nr. 1, S. 1214
Es ist wie verhext: Manche Dinge wollen einfach nicht hängen bleiben. Dann hilft nur eine „Eselsbrücke“: ein Bild, eine Buchstaben- oder Zahlenkombination. Der Autor erläutert die Technik, wie man Brücken baut. Eine Anleitung.- Open Access
- RIS
- pdf (55.8 kB)
14 … Die Straße zur Freiheit? oder: Kritische Bemerkungen zur Neubekanntmachung von Gesetzen, DÖV 62 (2009), S. 11211130, gemeinsam mit Christoph Schwalb
Vor einigen Wochen erschien mit der Neufassung des Gefahrgutbeförderungsgesetzes ein Lehrstück über das Selbstverständnis, mit dem manche Ministerien Parlamentsgesetze behandeln. Die aberwitzigen Textfehler der Bekanntmachung bezeugen eine Sorglosigkeit, die wohl nur Spiegelbild der Eigenmächtigkeit ist, mit der die Behörde zugleich den Gesetzestext „korrigiert“ hat. Der Beitrag belegt anhand zahlreicher Beispiele, dass Neubekanntmachungen oft an substantiellen Fehlern leiden, die meist auf eine Missachtung der rechtsstaatlichen Förmlichkeit zurückzuführen sind. In sechs Thesen entwirft der Beitrag sodann ein dogmatisches Grundgerüst für die Bekanntmachungspraxis, das derartige Fehler ausschließen soll; abschließend regt er auch die Wiederbelebung des BGBl. III an.- Open Access
- RIS
- ISSN 0029-859X
- pdf (836.2 kB)
- doev.de
- beck-online.beck.de
13 … Verwirrende Vorschriften im Verbrauchssteuerrecht. [Zugleich eine Kritik am großzügigen Umgang mit Exekutivermächtigungen], BB 64 (2009), Nr. 48, S. M1, gemeinsam mit Georg A. Wittuhn
Mao Zedong prägte die berühmte Kampfparole „Chaos regiert die Welt – die Lage ist ausgezeichnet.“ Ob der deutsche Steuergesetzgeber ähnlich daoistisch denkt?- Open Access
- RIS
- ISSN 0340-7918
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12 … Herabsetzung von Vorstandsvergütungen in der Krise. Zu einem zeitgemäßen Verständnis von § 87 Abs. 2 AktG unter Berücksichtigung von Arbeitnehmerbelangen, ZGR 38 (2009), S. 847871, gemeinsam mit Georg A. Wittuhn
„Pacta sunt servanda“, das ist ein fester und notwendiger Grundsatz jeder entwickelten Rechtsordnung. Die ungeheuren Schwankungen und Zusammenbrüche in der Weltwirtschaft, insbesondere aber des deutschen Wirtschaftslebens haben das Problem wieder in den Brennpunkt der Erörterungen gerückt, ob an diesem Grundsatz auch dann festzuhalten ist, wenn in den Umständen, unter denen sich ein Schuldner zur Leistung verpflichtet hat, eine Änderung eingetreten ist.Diese Worte stammen nicht von uns. Sie sind abgeschrieben. Nicht aber, wie man vielleicht vermuten mag, aus einer der juristischen Gazetten dieser Tage, sondern aus einer über 75 Jahre alten Doktorarbeit. Ihr Thema – „Vertragstreue“ – ist heute so aktuell wie damals, und zwar aus dem selben Grund. Dabei hat die Wirtschaftskrise einer bestimmten Art von Verträgen erneut Aufmerksamkeit über die wissenschaftliche Diskussion hinaus verschafft: Anstellungsverträgen von Vorstandsmitgliedern. Die Organvergütung in deutschen Unternehmen war schon seit Beginn der corporate-governance-Debatte ein gesellschaftliches Reizthema. In der aktuellen Wirtschaftskrise griff der Gesetzgeber erstmals direkt in die unternehmerische Gehaltspolitik ein, indem er Unternehmen des Finanzsektors, die sich um eine Förderung durch den Finanzmarktstabilisierungsfonds (SoFFin) bewerben, konkrete Höchstzahlen für die angemessene Entlohnung ihrer Vorstandsmitglieder vorgab: „Bei Organmitgliedern und Geschäftsleitern gilt eine monetäre Vergütung, die 500 000 Euro pro Jahr übersteigt, grundsätzlich als unangemessen.“, so § 5 Abs. 2 Nr. 4 lit. a S. 6 der Verordnung zur Durchführung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes. In den Fällen einer höheren – mithin unangemessenen – Vergütung gibt der nachfolgende Satz den Aspiranten eine „Herabsetzung der Organvergütung im Rahmen der zivilrechtlichen Möglichkeiten unter Einbeziehung des § 87 Abs. 2 des Aktiengesetzes“ auf.
Eben dieser § 87 Abs. 2 AktG – der natürlich auch außerhalb des Finanzsektors gilt und nicht einmal auf das Aktienrecht beschränkt, sondern analog bzw. nach seinem Rechtsgedanken auch auf die GmbH anwendbar ist – ist nun Gegenstand einer gesetzlichen Reform geworden. Der Aufsatz zeigt, dass bei sachgerechter Auslegung des § 87 Abs. 2 AktG schon zuvor weitgehend der Rechtszustand erreicht war, den die Gesetzesänderung nur deklaratorisch nachvollzogen hat und wendet sich damit gegen die bisher vorherrschende Auffassung zu § 87 AktG im Schrifttum und in der Judikatur. Zudem entwickelt der Aufsatz praktische Leitlinien für die Feststellung eines Herabsetzungsfalls i.S.v. § 87 Abs. 2 AktG. Jurastudenten von heute sind keine Glossatoren. Sie dürfen es auch nicht sein, denn handschriftliche Anmerkungen in den Hilfsmitteln zum Ersten Staatsexamen sind weitgehend verboten. Über Sinn und Unsinn dieser Praxis von einem, dessen Examenserinnerung noch frisch ist.
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10 … Kuriose Gesetzestexte. SozSichAbkÄndAbk2ZAbkTURG ist einfach kürzer, SPON 6.7.2009
Doppelungen, Wortungetüme, Abkürzungsbandwürmer - in deutschen Gesetzestexten findet sich so manche verbale Entgleisung. SPIEGEL ONLINE stellt die kuriosesten Sprachkreationen vor.- Open Access
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9 … Übungsfall: A Life 4 Sale, ZJS 2 (2009), S. 267273
Der Übungsfall richtet sich an Studierende fortgeschrittener Semester und spinnt eine wahre, wenn auch bizarre, Begebenheit aus der Tagespresse weiter. Die erste Frage betrifft rechtliche Probleme der Internetauktion, die Formerfordernisse des § 311b BGB sowie das Mangelgewährleistungsrecht bei Kauf einer Sachgesamtheit. Die zweite Frage thematisiert das Institut der Vertragsübernahme.- Open Access
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8 … Juristische Kuriositäten. Ein Spaziergang durch den Paragrafendschungel, NJW 62 (2009), S. 727732
Unter Juristen wird oft diskutiert, so manches mal gar „gestritten“; sogar darüber, ob es „streitig“, „strittig“ oder „umstritten“ heißen muss, streiten Juristen bekanntlich. Doch viel zu selten nimmt man sich die Zeit, einmal entspannt durch den Paragraphendschungel zu spazieren. Nur eine Stunde im grünen Wald, um sich an hübscher Flora zu erfreuen, kuriosen Wildwuchs zu bewundern und die Atmosphäre aufzunehmen – recht modrig hier, gar duftig dort. Eine Glosse.- Open Access
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7 … Kurioses im Paragrafendschungel. Interview, NJW 62 (2009), Nr. 9, S. XIVXVI
Welches ist das einzige noch gültige Gesetz in Deutschland, das nur aus "weggefallen(en)" Regelungen besteht? Welche Ausnahme von der Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme der Ausnahme einer Ausnahme steht einer Regel im deutschen Recht gleich?Heft 11 der NJW, das am 5. März erscheinen wird, ist wieder ein Schwerpunktheft zu Themen aus Literatur, Kunst und Recht. In seinem Beitrag "Juristische Kuriositäten - ein Spaziergang durch den Paragrafendschunget" beantwortet dort Jura-Student Hanjo Hamann diese und andere Fragen, die wir selbst bisher nicht zu stellen wagten.
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Wo aber die Grenzen wirtschaftlichen Konkurrenzkampfes zulasten der Rechtsgemeinschaft überschritten und einzelne Rechtssubjekte in ihrem Vermögen beschädigt werden, da ist der Gesetzgeber gefordert, Abhilfe zu schaffen. Diese Forderung versteht der Gesetzgeber allzu gern als Ruf nach der strafenden, die Ordnung wieder herstellenden und das Vertrauen der Rechtsgemeinschaft rehabilitierenden Staatsmacht. So auch unlängst: Der „Forderung nach einer Verschärfung der Strafvorschriften im Kapitalmarktbereich als Reaktion auf [verschiedene] Finanzskandale“ folgte der Gesetzgeber prompt durch die überschießende Umsetzung einer europäischen Richtlinie im sog. Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG). Eine Norm des europäischen Regelwerks hatte vorgesehen, die Richtigkeit der Rechnungslegung durch eine persönliche Erklärung vom Verantwortlichen bestätigen zu lassen. Dies nahm der deutsche Gesetzgeber zum Anlass, in Art. 5 Nrn. 3-9 TUG eine Zusicherungspflicht vorzusehen, die bald als „Bilanzeid“ bezeichnet wurde, und deren Verletzung durch die Erweiterung von § 331 HGB mit Strafe belegt wurde.
Nachdem die Norm ein gutes Jahr in Kraft, erst kürzlich für die Praxis konkretisiert worden, und noch immer in der Diskussion ist, bietet es sich an, ihr einige dogmatische Überlegungen zu widmen.
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Eine der vielen Neuerungen, die dieses Gesetz brachte, betrifft Kredite, die ein Unternehmensteilhaber seinem Unternehmen gewährt (sog. Gesellschafterdarlehen). Das passiert besonders häufig in Fällen der Konzernfinanzierung, wo Mutter- und Tochtergesellschaften einander wechselseitig Kredite geben. Dafür haben Finanzierungsexperten ausgeklügelte Verrechnungssysteme entwickelt (sog. cash pooling), die durch das MoMiG aus dem Gleichgewicht zu geraten drohten.
Die vorliegende Studie untersucht alte und neue Probleme bei der Anfechtung aufsteigender Darlehen nach § 135 InsO und zeigt auf, dass das MoMiG anders als teilweise befürchtet kein „Todesstoß“ für das cash pooling war, weil sich auch die vom Gesetzgeber nicht bedachten Probleme praxisnah dogmatisch lösen lassen.
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- ISBN 978-3-95485-161-4
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Nachdem bereits ein Vorentwurf fast ein Jahr lang zur Diskussion gestanden hatte, präsentierte der MoMiG-Regierungsentwurf vom 23.5.2007 in Art. 1 Nr. 15 einen umfassenden Regelungsvorschlag. Zwar wurden viele Anregungen aus der Literatur berücksichtigt, darüber ging allerdings das größere Bild verloren. So entstand eine eigenwillige Mischung verschiedener Ansätze – es fehlt allein an einer überzeugenden dogmatischen Grundwertung.
Welche Auslegungs- und Anwendungsprobleme Art. 1 Nr. 15 MoMiG-RegE aufwirft und wie sie dogmatisch konsequent zu lösen sind, will die folgende Ausarbeitung klären.
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- ISSN 1434-9272
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Was passiert, wenn sich Minderheitsaktionäre zusammenschließen, um „ihr“ Unternehmen zu kontrollieren? Die Fälle Pixelpark, Beiersdorf und – medienwirksam – Deutsche Börse/TCI haben eine brisante Frage aufgeworfen. Die hat der Gesetzgeber zwar gesehen und in § 30 Abs. 2 Satz 1 WpÜG geregelt, doch blieben viele Aspekte dieser Norm lange unklar.
Mit der Entscheidung des BGH in Sachen WMF kam es Ende letzten Jahres zu einer ersten höchstgerichtlichen Entscheidung, die das Interesse der Rechtswissenschaft wiederbelebte. Erneut stellt sich die Frage: Wie entsteht ein „Aktionärskartell“ iSd § 30 II 1 Hs. 1 WpÜG? Eine rechtsmethodische Analyse soll helfen, diese Frage zu beantworten.
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- ISSN 0723-9416
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